Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Man muß natürlich immer genau hinschauen, was tatsächlich passiert ist. Und welche Infos über den Betroffenen vorliegen. Ich habe etwas gegen Willkür - aber auch gegen den Versuch, die Anstrengungen der Vereine, Gewalttaten zu vermeiden, in ein negatives Licht zu rücken.
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
Damit möchte ich mich melden.Zombie hat geschrieben:Bisher war es doch so, dass jemand solange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.Oder Irre ich mich da?
Bitte soll sich jetzt derjenige melden, der diese vorgehensweise o.k. findet.
Und nix anderes ist dieses BGH- Urteil.
1. In dubio pro reo gilt nur in Strafsachen. Das Verfahren wurde nach §153 StPO eingestellt, positiv für den Angeklagten, weil damit bekommt er keine Strafe und keinen Eintrag in BZR, was für seine Zukunft äußerst förderlich ist, weil man viele Berufe nicht mit Vorstrafe ausüben darf.
2. wir befinden uns hier im verwaltungsrecht, weil das urteil (falls es sich überhaupt jemand auf der seite des bgh durchgelesen hat......und nicht nur den schmierfinken der presse glaubt)von einer FFK spricht....wir sind hier letztendlich im präventiven bereich tätig. es geht letztendlich darum, dass jeder sagen kann "ich war nicht beteiligt", auch wenn er an vorderster Front stand....der würde dann auch kein stadionverbot bekommen? es geht letztlich um das hausrecht eines vereins und nicht, darum strafrechtlich verfolgt zu werden. und wenn der verdacht besteht, dass auch zukünftig von dem "fan" gefahr ausgeht, reicht das vollkommen aus.
....achja, falls jemand interesse hat....: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
keine handbreit den rassisten.
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
na prost
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Zwischenfazit aus Hof: Das Spiel passt sich dem Wetter an und wird immer schlechter.
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
Jib, Deine strafrechtlichen Ausführungen in allen Ehren, aber damit
Wir befinden uns im Zivilrecht. Der BGH dürfte sich schwer tun, verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden. Es sei denn, im Gegenzug übernimmt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die eine oder andere Zivilsache. Hättest Du den von Dir geposteten Link mal selbst gelesen, hättest Du bemerken können, dass insbesondere bei Deiner professionell "FFK" abgekürzten Fortsetzungsfeststellungsklage der BGH selbst feststellte: "...kennt das Zivilprozessrecht - anders als das verwaltungsgerichtliche Verfahren (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) - keine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer durch Zeitablauf erledigten Maßnahme festgestellt werden kann." Ist also nur ne zivilrechtliche "FK"
liegst Du leider komplett falsch.Jib hat geschrieben: wir befinden uns hier im verwaltungsrecht,
Wir befinden uns im Zivilrecht. Der BGH dürfte sich schwer tun, verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden. Es sei denn, im Gegenzug übernimmt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die eine oder andere Zivilsache. Hättest Du den von Dir geposteten Link mal selbst gelesen, hättest Du bemerken können, dass insbesondere bei Deiner professionell "FFK" abgekürzten Fortsetzungsfeststellungsklage der BGH selbst feststellte: "...kennt das Zivilprozessrecht - anders als das verwaltungsgerichtliche Verfahren (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) - keine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer durch Zeitablauf erledigten Maßnahme festgestellt werden kann." Ist also nur ne zivilrechtliche "FK"
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
und es ist sonntag..
alter
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
Tja...deshalb Studiert die Jib ja auch noch Jura, während der Oldschdod Fan damit längst schon fertig ist.
Aber solange die Idee von der Oldschdod nicht aufhört zu begeistern und die Menschen das leben wird auch die Tradition bestehenbleiben.
Prost!
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...
Christiopf Ruf's Interview mit einem Mitglieder der Münchner Schickeria:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 65,00.html
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Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."