Rechtlich kann niemend gezwungen werden einem Vergleich zuzustimmen, die Ausführungen von Seth Gecko sind in allen Punkten richtig und nachvollziehbar, wenn man die Vereinsbrille mal abnimmt.0zeit hat geschrieben:Für die ehemaligen Spieler wie alle anderen Gläubiger geht es um eine Abfindung/Prämie, wenn sie dem Erhalt dieses Vereins zustimmen. Wenn sie der Abfindungsquote nicht gemeinschaftlich zustimmen, bekommen wegen Insolvenz alle gar nichts !Seth Gecko hat geschrieben:Guter Mann....der Verein hat sich, wenn es denn soweit kommen sollte, allenfalls selbst auf dem Gewissen. Denn er hat mit diesen Spielern Verträge abgeschlossen, die bestimmte Leistungen des jeweiligen Vertragspartners beinhalten. Der Spieler hat seinen Teil (nämlich Fussball spielen oder zumindest dafür zur Verfügung zu stehen) wohl in der Regel erfüllt. Andernfalls könnte ja der Verein auf Nichterfüllung klagen.schorschla hat geschrieben: es wäre allerdings - den worst case, den ich ausschließe, vorausgesetzt - sehr amüsant die namen derer zu lesen, die den verein dann auf dem gewissen hätten.
das sind genau die, die hier noch immer von vielen gebetsmühlenartig gehuldigt werden.
Der Verein hat seinen Teil (nämlich Zahlung des vereinbarten Gehaltes) offensichtlich nicht oder nicht in voller Höhe erfüllt. Somit steht dem Spieler ja wohl, wie JEDEM regulärem Arbeitnehmer in diesem Land, das Recht zu, das ihm zustehende Geld mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzufordern, SOFERN er seinen Teil des Vertrages erfüllt hat. Würde ich ehrlich gesagt auch nicht anders machen. Weshalb dann der Spieler, der NUR (!) sein Recht einfordert, einen Verein auf dem Gewissen haben soll, erschliesst sich wohl nur den "vereinsblindesten" Getreuen, die sich geltendes Recht immer so zurecht biegen/legen, wie es ihnen gerade in dem Kram passen könnte.
Ein winzig kleiner Funken mehr Objektivität und Verständnis für "die andere Seite" würde auch dem eingefleischtesten Oldschdod-Fan manchmal ganz gut zu Gesicht stehen....
Dass alle Gläubiger verärgert sind, ist mehr als nachvollziehbar, aber zum jetzigen Stand - ohne Betrachtung des Vergangenen - ist doch die einzige Entscheidung, die wirtschaftlich noch etwas einbringt, die Zustimmung zum Vergleich.
Gefährlich wird es dann, wenn ein Gläubiger verärgert wurde und es sich leisten kann dem Vergleich nicht zuzustimmen.
Trotz allem ist zu beachten - ein Vertrag hat Rechte und Pflichten die von beiden Seiten zu erbringen sind.
Ein Gläubiger der einem Vergleich nicht zustimmt hat nicht den Verein (oder eine Firma) auf dem Gewissen, die Fehler die zur Liquidation führen wurden vorher und von Anderen gemacht.
Gruß
Raiwei