SpVgg Bayern Hof
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Altstadt Geist
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Re: SpVgg Bayern Hof
...übrigens war ich letzten sonntag mal wieder in der kirche, begab mich dort für 3 stunden auf die knie und bedankte mich beim allmächtigen ausgiebig dass ich nicht in hof geboren wurde...
Haben Sie kurzärmlige Hausjacken im Zopfmuster?
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sam
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Re: SpVgg Bayern Hof
Vom Saulus zum Paulus:
http://www.frankenpost.de/sport/regiona ... 00,1963980
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Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."
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Altstadt Tempo
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Re: SpVgg Bayern Hof
Den Thread bitte in "SpVgg Landgericht Hof" umbenennen.
Wolle Stark aber isse net.
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bandit
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Eckes
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Re: SpVgg Bayern Hof
Großen Respekt vor dieser Entwicklung!
Naja, dann hätte man unsererseits eben auch klagen müssen. Aber nicht einmal das hat man hinbekommen. So steht man eben da, wo man heute steht.Altstadt Tempo hat geschrieben:Den Thread bitte in "SpVgg Landgericht Hof" umbenennen.
Junge Junge Junge - 3.Liga
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oldschdodd-fan
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Re: SpVgg Bayern Hof
Eben. Zuerst wurden große Sprüche geklopft, dann ist man vor dem BFV eingeknickt.
Ich kann die Hofer auch nicht leiden - aber wenn man sieht, wo die in der letzten Saison gemeinsam mit uns standen und wo sie nächste Saison spielen werden und wo wir (falls unsere Truppe nicht auch noch die fünfte Liga vergeigt), dann haben die dort ganz offensichtlich keinen schlechten Job gemacht.
Ich kann die Hofer auch nicht leiden - aber wenn man sieht, wo die in der letzten Saison gemeinsam mit uns standen und wo sie nächste Saison spielen werden und wo wir (falls unsere Truppe nicht auch noch die fünfte Liga vergeigt), dann haben die dort ganz offensichtlich keinen schlechten Job gemacht.
"Abseits is’, wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt.” (Hennes Weisweiler)
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TimboJones
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Re: SpVgg Bayern Hof
Ich hab niemals nen Vorwurf in Richtung Hof gemacht in der Sache.
Probieren kann man alles.
Hätten wir vielleicht auch sollen.
Auch gab es niemals ein zivilgerichtliches Urteil in der Sache.
(nein, gab es nicht, lieber Hofer Freunde; es kam nämlich gar nicht zur Verhandlung in der Hauptsache)
Der BFV hat ohne Grund und Not - alleine aufgrund des Entschlusses des Zivilgerichts, da in der Sache verhandeln zu wollen, und ohne Vorliegen neuer Argumente / Tatsachen - seine eigene Entscheidung widerrufen.
DAS war der Witz an der ganzen Sache.
Insofern: Vorwürfe nur an die Lachnummer des BFV.
Probieren kann man alles.
Hätten wir vielleicht auch sollen.
Auch gab es niemals ein zivilgerichtliches Urteil in der Sache.
(nein, gab es nicht, lieber Hofer Freunde; es kam nämlich gar nicht zur Verhandlung in der Hauptsache)
Der BFV hat ohne Grund und Not - alleine aufgrund des Entschlusses des Zivilgerichts, da in der Sache verhandeln zu wollen, und ohne Vorliegen neuer Argumente / Tatsachen - seine eigene Entscheidung widerrufen.
DAS war der Witz an der ganzen Sache.
Insofern: Vorwürfe nur an die Lachnummer des BFV.
Zuletzt geändert von TimboJones am 15 Apr 2012, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
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schorschla
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Re: SpVgg Bayern Hof
und nichtmal das:
wenn dann, an das verbandssportgericht.
wenn dann, an das verbandssportgericht.
keine handbreit den rassisten.
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TimboJones
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Re: SpVgg Bayern Hof
Oder so.
Aber wie auch immer: Witznummer zwar, aber eh Schnee von vorgestern.
Aber wie auch immer: Witznummer zwar, aber eh Schnee von vorgestern.
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oldschdodd-fan
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Re: SpVgg Bayern Hof
Der Widerruf des sportgerichtlichen Urteils erfolgte übrigens gerade weil das LG Hof im Rahmen des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz seiner Entscheidung neue Tatsachen zu Grunde gelegt hat - nämlich bezüglich der Frage, ob der Becherwurf gezielt Personen getroffen hat oder nicht.
Angesichts der Zeitschiene eines Hauptsacheverfahrens blieb dem Sportgericht gar nichts anderes übrig, als einzuknicken. Im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren hätten dem Verband erhebliche Schadensersatzforderungen gedroht. Man kann sagen was man will, Denzler hat die Sache richtig clever eingefädelt.
Unclever war hingegen das hier:
Angesichts der Zeitschiene eines Hauptsacheverfahrens blieb dem Sportgericht gar nichts anderes übrig, als einzuknicken. Im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren hätten dem Verband erhebliche Schadensersatzforderungen gedroht. Man kann sagen was man will, Denzler hat die Sache richtig clever eingefädelt.
Unclever war hingegen das hier:
War dann ja wohl doch nichts mit "wehren" und "anfechten". Die Sache ist nach ner Rücksprache mit dem BFV still begraben worden. Wie war der Spruch mit Tiger und Bettvorleger nochmal?NK vom 1. Juni 2011 hat geschrieben:Altstädter lassen Juristen sprechen
SpVgg Bayreuth wehrt sich gegen einstweilige Verfügung des Landgerichts Hof
Nicht nur die SpVgg Bayern Hof schöpft alle Mittel aus, um im nächsten Jahr noch Bayernliga spielen zu dürfen. Nun ist die SpVgg Bayreuth am Zug. Denn die Altstädter wehren sich gegen die einstweilige Verfügung, mit der das Landgericht Hof ihrem heutigen Kontrahenten seine Punkte zurückgegeben hat. In einem Brief an den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) zweifeln die Bayreuther die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens durch den BFV sowie die Zuständigkeit des Hofer Gerichts an. (...)
Wie zu erfahren war, wollen die Altstädter laut Aufsichtsratsvorsitzenden Matthias Fleischmann die Austragung des Entscheidungsspiels juristisch anfechten.
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TimboJones
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Re: SpVgg Bayern Hof
Einspruch, Euer Ehren.
Gerade Du solltest doch wissen, dass im Rahmen einer einstweiligen Verfügung niemals eine Entscheidung in der Sache getroffen wird. Da wird nichts zugrundegelegt. Es wurde auch damals nur gesagt, es scheine so, als seien die bekannten Tatsachen aus dem verbandsgerichtlichen Verfahren nicht hinreichend gewürdigt worden. Was bei einer Neubewertung rausgekommen wäre - andere Frage, offen gelassen.
Aber darum geht's ja in dem Moment auch gar nicht.
Angesichts dessen allerdings, dass die Folgen im Falle einer späteren Entscheidung zugunsten Hofs (die dem Gericht zumindest hinreichend möglich erschien) in der Hauptsache schwer revidierbar gewesen wären, wohingegen eine Bestätigung des Punktabzugs auch zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Strafe dargestellt hätten, hat man die einstweilige Entscheidung getroffen.
Soviel für Hofer und andere, die die Mechanismen einstweiliger Verfügungen nicht kennen.
Ich halte es nach wie vor für absolut fragwürdig, dass sich da überhaupt ein Zivilgericht einmischen kann, denn damit wird die gesamte Verbandsautonomie in Frage gestellt.
Aber gut, NOCH ne ganz andere Frage.
Dass Du allerdings das Thema wieder in eine bestimmte Richtung lenkst, wundert mich nicht wirklich.
Und so oder so: es ist und bleibt Schnee von vorgestern.
Gerade Du solltest doch wissen, dass im Rahmen einer einstweiligen Verfügung niemals eine Entscheidung in der Sache getroffen wird. Da wird nichts zugrundegelegt. Es wurde auch damals nur gesagt, es scheine so, als seien die bekannten Tatsachen aus dem verbandsgerichtlichen Verfahren nicht hinreichend gewürdigt worden. Was bei einer Neubewertung rausgekommen wäre - andere Frage, offen gelassen.
Aber darum geht's ja in dem Moment auch gar nicht.
Angesichts dessen allerdings, dass die Folgen im Falle einer späteren Entscheidung zugunsten Hofs (die dem Gericht zumindest hinreichend möglich erschien) in der Hauptsache schwer revidierbar gewesen wären, wohingegen eine Bestätigung des Punktabzugs auch zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Strafe dargestellt hätten, hat man die einstweilige Entscheidung getroffen.
Soviel für Hofer und andere, die die Mechanismen einstweiliger Verfügungen nicht kennen.
Ich halte es nach wie vor für absolut fragwürdig, dass sich da überhaupt ein Zivilgericht einmischen kann, denn damit wird die gesamte Verbandsautonomie in Frage gestellt.
Aber gut, NOCH ne ganz andere Frage.
Dass Du allerdings das Thema wieder in eine bestimmte Richtung lenkst, wundert mich nicht wirklich.
Und so oder so: es ist und bleibt Schnee von vorgestern.
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oldschdodd-fan
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Re: SpVgg Bayern Hof
Das habe ich auch nie behauptet. Im einstweiligen Rechtsschutz werden jedoch sehr wohl Tatsachen zur Grundlage herangezogen, nämlich solche, die schlüssig dargestellt wurden. Es findet lediglich keine Überprüfung, Beweisaufnahme etc. statt. Ohne Tatsachen kein Verfügungsanspruch. Dieser schlüssige Tatsachenvortrag von Denzler führte zur einstweiligen Verfügung und war für die BFV-Sportgerichtsbarkeit Anlaß, das bisherige Urteil zurückzunehmen.TimboJones hat geschrieben: ...dass im Rahmen einer einstweiligen Verfügung niemals eine Entscheidung in der Sache getroffen wird. Da wird nichts zugrundegelegt.
Insofern nahm der BFV den im Rahmen des Antrages auf einstweilige Verfügung getätigten Tatsachenvortrag der Hofer sehr wohl zum Anlass, seine Haltung zu revidieren. Es kann daher nicht stehenbleiben, dass der BFV "ohne Vorliegen neuer Argumente / Tatsachen - seine eigene Entscheidung widerrufen" habe. Insbesondere neue Argumente wurden ja doch wohl vorgetragen, oder nicht?Pressemitteilung des BFV hat geschrieben:In der Begründung seines Beschlusses kommt das LG Hof lediglich zu einer anderen Beurteilung, ob der Becherwurf nach Spielende Personen, die sich auf dem Weg in die Kabine befanden, getroffen hat oder nicht. Dies stellt eine neue Tatsache für das Verfahren vor dem Verbands-Sportgericht dar. Der BFV respektiert die Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes.
Das habe ich nicht, Eckes hat das freundlicherweise schon längst übernommen.TimboJones hat geschrieben:Dass Du allerdings das Thema wieder in eine bestimmte Richtung lenkst, wundert mich nicht wirklich.![]()
Klar ist das Schnee von gestern, auch wenn´s noch nicht mal ein Jahr her ist. Aber interessant ist es im Vergleich schon zu sehen, wie sich innerhalb nicht einmal eines Jahres zwei Vereine komplett anders entwickeln, von denen der eine, nämlich wir, vor einem Jahr sogar noch besser dastand.Eckes hat geschrieben:Naja, dann hätte man unsererseits eben auch klagen müssen. Aber nicht einmal das hat man hinbekommen. So steht man eben da, wo man heute steht.
"Abseits is’, wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt.” (Hennes Weisweiler)
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TimboJones
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Re: SpVgg Bayern Hof
Genau da liegt der Witz auf Seiten des BFV:In der Begründung seines Beschlusses kommt das LG Hof lediglich zu einer anderen Beurteilung, ob der Becherwurf nach Spielende Personen, die sich auf dem Weg in die Kabine befanden, getroffen hat oder nicht. Dies stellt eine neue Tatsache für das Verfahren vor dem Verbands-Sportgericht dar. Der BFV respektiert die Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes.
1. Der Gericht ist noch zu gar keiner Beurteilung gekommen. Es hat nur gesagt, dem ersten Anschein nach sind da die Dinge womöglich nicht richtig gewürdigt worden, das muss noch mal näherer Betrachtung unterzogen werden; bis dahin erst mal STOPP, um womöglich irreversiblen Schaden zu vermeiden.
2. Es gab auch keine neuen Tatsachen. Deswegen doch auch die Aufregung auf Hofer Seite, die, wenn denn das LG recht hat, womöglich berechtigt war. Der Tatsachenvortrag war dem Verbandssportgericht bekannt. Man hatte ja von Hofer Seite schon Berufung eingelegt (heißt das da auch so?) und alles vorgetragen.
3. Es gab insofern auch keine "Entscheidung", die der BFV hätte respektieren können.
Heißt im Ergebnis (und das hab ich damals schon so geschrieben):
ENTWEDER die Entscheidung des BFV war falsch, man wusste das, hat sie aber erst auf den anstehenden Druck hin revidiert (sonst hätte man dem, was da kommen sollte, ja gelassen entgegen sehen können).
ODER die Entscheidung war richtig, aber man hatte nicht das Rückgrat, sie durchzufechten, sondern hat den Schwanz eingezogen.
Beides peinlich.
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Sid
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Re: SpVgg Bayern Hof
Da wollte bestimmt ein BHFCler ne einstweilige Verfügung erwirken:
http://nordbayerischer-kurier.de/nachri ... ails_8.htm

http://nordbayerischer-kurier.de/nachri ... ails_8.htm
Ich mag Pflanzen. Die halten die Fresse.
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altstadthorst
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Re: SpVgg Bayern Hof
Gyros, Tsatziki und dazu Salat!
schorschla hat geschrieben:für mich als motorhorst