Konsequenz?!

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Carvetto
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Beitrag von Carvetto »

Irgendwie begreif ich jetzt gar nix mehr. Sollte Lettieri gelogen haben mit der Aussage, er hätte im Laufe des Samstagvormittags N. Drobny von seinen Plänen informiert? Nichts für ungut, aber ich kann mir ein Informieren in Richtung Hof nicht so wirklich vorstellen. Und wenn ich recht damit haben sollte, dann passt hier einiges ganz gewaltig nicht. Warum hat H. Lettieri nicht am Montag beim Interview mit TVO darauf hingewiesen, daß er vor dem Spiel N. Drobny davon in Kenntnis gesetzt hat, daß er mit der kompl. Ersten spielen werde? Ich habe nichts davon gehört und in dem Moment wäre es wohl der allerbeste Zeitpunkt gewesen um regionale Schadensbegrenzung zu betreiben.

Das von Wicklein u. Lettieri kein Wort in Richtung 2. Mannschaft und deren Schicksal bei dieser Geschichte kommt ist für mich unfassbar. Unsere und jede 2. Mannschaft, egal ob LL oder BOL oder tiefer, ist immer erst mal die nächste Anlaufstationstation von Jugendspielern und somit die Basis eines jeden Vereins. Wir haben ja gesehen wie es war, als die Altstadt keine 2. Mannschaft hatte, so lange ist das noch gar nicht her. Ich kann nur hoffen, dass unsere Jungs von der Zweiten sich nicht unterkriegen lassen! :!: :!:
Carvetto
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Beitrag von Carvetto »

Dacht ich mirs doch.

Aus dem Hofer Forum:

Klarstellung des Hofer Spielleiters Norbert Drobny
Lettieris Behauptungen
Der Trainer der 1. Mannschaft der SpVgg Bayreuth, Gino Lettieri, hat in den letzten Tagen gegenüber verschiedenen Medien behauptet, er habe den FC Bayern Hof vor der Landesligapartie am vergangenen Samstag über seine geplante Mannschaftsaufstellung informiert. Die SpVgg Bayreuth trat in der Begegnung nicht wie vorgesehen mit der Reservemannschaft, sondern mit der gesamten Bayernligaelf an.

Zu dieser Aussage nimmt der Spielleiter des FC Bayern Hof, Norbert Drobny wie folgt Stellung: Herr Drobny wurde nicht - wie behauptet - vom Trainer der SpVgg Bayreuth angerufen, sondern hat selber versucht, auf telefonischem Wege Informationen von Herrn Lettieri zu erhalten.

Lettieri wies ihn während des Telefonats darauf hin, dass mit dem Einsatz des einen oder anderen Oberligaspielers zu rechnen sei. Diese Information wurde von Norbert Drobny an unseren Trainer Thomas Kost weitergegeben. Drobny weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bayreuther Übungsleiter nicht dazu geraten habe, die Partie abzusagen. Auch ließ er nicht erkennen, dass plane, mit seiner kompletten Bayernliga-Mannschaft anzutreten.

Vor dem Gespräch mit Gino Lettieri telefonierte Norbert Drobny mit dem Spielleiter der SpVgg-Reserve, Alexander Zink, um ihn darauf hinzuweisen, dass das Derby stattfinden werde. Dieser äußerte sich nicht über die Zusammenstellung der Bayreuther Mannschaft. Herr Zink brachte am Nachmittag auf der Grünen Au gegenüber Herrn Drobny seine Ohnmacht und sein Bedauern bezüglich der Vorgehensweise der SpVgg Bayreuth zum Ausdruck.




© FC Bayern Hof


Blickt hier noch jemand durch?? 8O 8O
Tomy
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Beitrag von Tomy »

8) Kennt keiner einen beim Verfassungsschutz, der mal das Band des Telefongesprächs kopieren könnte :-).

Tomy
Ziege1
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Beitrag von Ziege1 »

Eines vorweg: Ich bin stolzer FC Bayern Hof - Fan :mrgreen:
Aber meinen höchsten Respekt vor einigen Altstadt-Fans. Bei so viel Sachlichkeit und Objektivität muss das eine oder andere Vorurteil, welche ich bisher gehegt und gepflegt hatte, wohl oder übel in der Schublade verschwinden, wo ich sie nicht mehr ganz so schnell wieder finden werde :lol:

Nee, mal im Ernst: dass das, was da abgelaufen ist niedrigstes Niveau war, darüber sind wir uns wohl einig. Übertrieben ist meiner Meinung nach, dass sich z.B. Bareida wegen ein, zwei "Übermotivierten" (ist doch galant ausgedrückt, oder?) sich es nehmen lässt, seine geliebte Mannschaft anzufeuern??? Da gibt´s doch bestimmt bessere Methoden, seine Missachtung gegenüber diesen Personen auszudrücken.

Bleibt letztendlich nur zu hoffen, dass irgendwann einmal wieder die Fan´s beider Vereine mit ner gesunden Portion Rivalität :wink: gegenüberstehen werden. Also mir würde was fehlen!!!

P.S.: So weit ich das sehen konnte, haben die Hofer Fans nicht wegen eurer Fan´s den Block gewechselt. Sie wollten lediglich G.L. gebührend verabschieden. Aber offensichtlich hat er sich bereits ein gutes Stück vor Abpfiff verdünnisiert.
Mitch BT
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Beitrag von Mitch BT »

@Ziege: Hab am Samstag sowieso Schicht. Und so extrem wie ich es noch in meiner ersten Wut gesehen habe, tue ich es jetzt auch nicht mehr.
Die Spieler können nichts dafür, deshalb haben die Jungs von mir auch weiter volle Unterstützung. Lediglich der Trainer hat bei mir nun den größten Teil des Kredites aufgebraucht, dem ich ihm trotz aller Unkenrufe im Vorfeld eingeräumt habe. Jeder sollte die Chance bekommen, an seinen Taten gemessen zu werden und nicht an dem Ruf, der ihm voraus eilt.
Ansonsten bin ich froh, daß sich "Ein Bayreuther" u. "Wopo" so gut ausdrücken können, denn so muß ich meine Gedanken schon nicht ständig reinschreiben. Deren Meinung zu diesem Thema ist mit der meinigen nämlich größtenteils deckungsgleich.
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Mitch BT
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Beitrag von Mitch BT »

Habe ich eben von bhfc.de geklaut:



SG der Bayernliga
19
23.11.2004
234
Besetzung:
Ferber, Ibler, Bohner
Urteilstext:
Fall 234: Landesliga-Spiel FC Bayern 1910 Hof - SpVgg 1921 Bayreuth 2. am 13.11.04. Einspruch durch FC Bayern 1910 Hof vom 15.11.04.
Urteil:
I. Der Einspruch gegen die Spielwertung des Verbandsspiels FC Bayern 1910 Hof - SpVgg 1921 Bayreuth 2. vom 13.11.04 wird als unbegründet zurückgewiesen.
II. Die Einspruchsgebühr in Höhe von € 77,00 trägt FC Bayern 1910 Hof.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 40,00 trägt FC Bayern 1910 Hof. Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
IV. Stellungnahme lag vor.

Begründung:
Mit Schriftsatz vom 15.11.2004 legte der FC Bayern Hof, vertreten durch seinen 1.Vorstand, Herrn Rechtsanwalt Reiner Denzler, Einspruch gegen die Wertung des obigen Spiels ein, das mit 3:1 für die SpVgg Bayreuth endete. Der Einspruch, der hilfsweise auch als Anzeige bzw. Protest bezeichnet wird, zielt auf eine Spielwertung zu Ungunsten der SpVgg Bayreuth oder auf eine Neuansetzung des Spiels ab.
Das Rechtsmittel wird damit begründet, daß die SpVgg Bayreuth in obigem Spiel die komplette Bayernligamannschaft eingesetzt habe, die am vorhergegangenen Wochenende, also am 06.11.2004, ein Bayernligaspiel gegen den FC 07 Memmingen bestritten habe. Dies stelle einen eklatanten Verstoß gegen § 1, Absatz 2 SpO dar, wonach alle Spiele nach den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs durchzuführen seien. Außerdem verletze das Verhalten der SpVgg Bayreuth § 12, Absatz 2 SpO, wonach u.a. Vereine der Bayernliga zu Verbandsspielen mit Aufstiegsberechtigung mit einer weiteren Mannschaft zugelassen seien, die SpVgg Bayreuth in Hof aber eben nicht mit einer weiteren, sondern mit der kompletten Bayernligamannschaft angetreten sei.
Der in zulässiger Weise und auch fristgerecht eingelegte Einspruch des FC Bayern Hof ist unbegründet. In § 38, Absatz 1 RVO ist genau geregelt, aus welchen Gründen Einspruch gegen die Wertung eines Spiels erhoben werden kann. Ganz zweifellos liegt im vorliegenden Fall keiner der hier explizit aufgeführten drei möglichen Gründe vor. Zudem schreibt § 38, Absatz 7 RVO ausdrücklich vor, daß die Mitwirkung eines nicht spielberechtigten Spielers keinen Einspruchsgrund darstellt.
Auch wenn man das Rechtsmittel des FC Bayern Hof als Anzeige im Sinne von § 35, Absatz 2 RVO sieht, kann dieser Anzeige keine Folge gegeben werden. Es trifft zwar zu, daß alle im Spiel FC Bayern Hof 1 -SpVgg Bayreuth 2 in der Startformation der SpVgg Bayreuth stehenden Spieler auch im Bayernligaspiel eine Woche zuvor gegen den FC 07 Memmingen eingesetzt worden sind; und zwar die überwiegende Mehrzahl bereits in der ersten Halbzeit. Es ist ferner unbestritten, daß das Verhalten der SpVgg Bayreuth aus rein sportlicher Sicht schon aus Gründen des Wettbewerbs - um es vorsichtig auszudrücken - als sehr bedenklich einzustufen ist.
Bei der Prüfung des Rechtsmittels des FC Bayern Hof kann das SG der Bayernliga aber nur den rein sportrechtlichen Aspekt des Sachverhalts berücksichtigen, also nur das materiell geltende Recht zugrundelegen. Danach ist festzustellen, daß die Bestimmung des § 44, Absatz 3, Buchstabe a - die im übrigen auch dem FC Bayern Hof nach eigener Einlassung gut bekannt ist - genau regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Verein der Bayernliga Spieler in Verbandsspielen aller anderen Amateurmannschaften seines Vereins einsetzen kann. Die für die Spielberechtigung danach ausschließlich geltende Zwei-Tages-Schutzfrist wurde von der SpVgg Bayreuth unbestreitbar eingehalten, was auch vom FC Bayern Hof nicht bestritten wird.
Die fragliche Bestimmung ist nach ihrem Wortlaut ausdrücklich nicht auf eine bestimmte Höchstzahl von Spielern beschränkt, sondern gilt einschränkungslos für alle Amateure oder Nicht-Amateure ohne Lizenz des Vereins. Das SG der Bayernliga vermag deshalb nicht zu erkennen, in welchen Punkten die SpVgg Bayreuth gegen Satzungs- und Ordnungsbestimmungen des BFV verstoßen haben soll.
Der Hinweis des FC Bayern Hof auf die §§ 1, Absatz 2 SpO und 12, Absatz 2 SpO geht ins Leere. Bei § 1, Absatz 2 SpO handelt es sich um eine allgemeine Aussage, der nicht entgegensteht, daß der Spielbetrieb durch verschiedene spezielle Bestimmungen, wie z.B. durch diejenige des § 44, Absatz 3 SpO, im einzelnen genau geregelt und ausgeformt wird. Der Hinweis, daß in Hof nicht die zweite, sondern eben gerade die erste Mannschaft der SpVgg Bayreuth angetreten sei und es sich deshalb nicht um eine weitere Mannschaft im Sinne des § 12, Absatz 2 SpO gehandelt habe, vermag ebenfalls nicht zu überzeugen, weil die personelle Aufstellung von Mannschaften naturgemäß die ureigenste Sache eines jeden Vereins darstellt, solange er die hierzu erlassenen Ordnungen und Bestimmungen einhält.
Eine Zuständigkeit des Verbandssportgerichts bereits in erster Instanz, wie vom FC Bayern Hof als Möglichkeit in den Raum gestellt, liegt nach § 19, Buchstabe a RVO sicher nicht vor. Im vorliegenden Stadium einen Verstoß gegen die Grundsätze des Amateursports zu unterstellen und damit die Zuständigkeit des VSG anzunehmen, erscheint dem SG der Bayernliga als nicht begründet.
Aus all den genannten Gründen waren das Rechtsmittel des FC Bayern Hof und die damit verbundenen Anträge als unbegründet zurückzuweisen.

Wie vorher schon vermutet: Das Regelwerk läßt solche Aktionen zu, deshalb war der Einspruch der Hofer zur Erfolglosigkeit verurteilt, ich hoffe aber, dass durch diesen Einspruch einige Entscheidungsträger vom BFV bzw. DFB aufwachen. Dann wäre dem Ganzen wenigstens im Nachhinein etwas Positives abzugewinnen!
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sam
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Beitrag von sam »

Ohne superschlau daher zu reden, war mir auch klar, dass der Einspruch zwecklos sein wird. Man hatte sich zweifelsohne an die schwachsinnigen Statuten gehalten.

Fair oder unfair, sportlich oder unsportlich - das wird in Zukunft nur noch die wenigen Protagonisten beschäftigen, die in beiden Verein mit Leib und Seele dabei sind.

Es ist jetzt nur wichtig, dass dieses Regelwerk so schnell wie möglich geändert wird.
Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."
Tomy
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Beitrag von Tomy »

:?: Mal ne Frage, was ist bitte sind

Nicht-Amateure ohne Lizenz ??

Grüße

Tomy, der immer dachte, ohne Lizenz darf man sowieso nicht spielen :?:
Ziege1
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Beitrag von Ziege1 »

Mit den Amateuren dürften die so genannten "Vertragsamateure" gemeint sein. Was dass nun wieder ist, wo der Unterschied ist? Keine Ahnung :oops:
schorschla
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Beitrag von schorschla »

nicht amateur ohne lizenz ist der frühere vertragsamateur. also die spieler, die wir bei der oldschdod ausnahmslos haben.

lizenzspieler kennen wir nun alle.

amateur ist der "normale" spieler der unter 150 (???) euro im monat kriegt und daher nicht als "naol" gilt.

im nächsten jahr heißen die übrigens wieder anders...

danke an all unsere verbände... :cry:
keine handbreit den rassisten.
Ziege1
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Beitrag von Ziege1 »

Danke schorschla!
Nach dreimal durchlesen hab ich´s kapiert.
So ein Schmarrn aber auch, man könnt´s ja versehentlich verständlich gestalten, dass Vertragsrecht für Amateure mit Lizenz, ääh nein, ich mein die nicht lizensierten Nicht-Amateure mit Ohne-Vertrag :lol:
Alles klar
Tomy
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Beitrag von Tomy »

Aha, :idea:

da es in den Amateurliegen keine Profis geben darf, heissen die halt Nicht Amateure :-)

Tomy
sam
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Beitrag von sam »

Text komplett von der Hofer Homepage:

Einsatz der Bayreuther Bayernliga-Elf rechtens
Sportgericht lehnt Einspruch ab

Das Sportgericht des Bayerischen Fußballverbandes hat den Einspruch des FC Bayern Hof gegen die Wertung des Spiels vom 13. November 2004 gegen die SpVgg Bayreuth zurückgewiesen.

Auszug aus der Urteilsbegründung

Mit Schriftsatz vom 15.11.2004 legte der FC Bayern Hof, vertreten durch seinen 1.Vorstand, Herrn Rechtsanwalt Reiner Denzler, Einspruch gegen die Wertung des obigen Spiels ein, das mit 3:1 für die SpVgg Bayreuth endete. Der Einspruch, der hilfsweise auch als Anzeige bzw. Protest bezeichnet wird, zielt auf eine Spielwertung zu Ungunsten der SpVgg Bayreuth oder auf eine Neuansetzung des Spiels ab.

Das Rechtsmittel wird damit begründet, daß die SpVgg Bayreuth in obigem Spiel die komplette Bayernligamannschaft eingesetzt habe, die am vorhergegangenen Wochenende, also am 06.11.2004, ein Bayernligaspiel gegen den FC 07 Memmingen bestritten habe. Dies stelle einen eklatanten Verstoß gegen § 1, Absatz 2 SpO dar, wonach alle Spiele nach den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs durchzuführen seien.

Außerdem verletze das Verhalten der SpVgg Bayreuth § 12, Absatz 2 SpO, wonach u.a. Vereine der Bayernliga zu Verbandsspielen mit Aufstiegsberechtigung mit einer weiteren Mannschaft zugelassen seien, die SpVgg Bayreuth in Hof aber eben nicht mit einer weiteren, sondern mit der kompletten Bayernligamannschaft angetreten sei.

Der in zulässiger Weise und auch fristgerecht eingelegte Einspruch des FC Bayern Hof ist unbegründet. In § 38, Absatz 1 RVO ist genau geregelt, aus welchen Gründen Einspruch gegen die Wertung eines Spiels erhoben werden kann. Ganz zweifellos liegt im vorliegenden Fall keiner der hier explizit aufgeführten drei möglichen Gründe vor. Zudem schreibt § 38, Absatz 7 RVO ausdrücklich vor, daß die Mitwirkung eines nicht spielberechtigten Spielers keinen Einspruchsgrund darstellt.

Auch wenn man das Rechtsmittel des FC Bayern Hof als Anzeige im Sinne von § 35, Absatz 2 RVO sieht, kann dieser Anzeige keine Folge gegeben werden. Es trifft zwar zu, daß alle im Spiel FC Bayern Hof 1 -SpVgg Bayreuth 2 in der Startformation der SpVgg Bayreuth stehenden Spieler auch im Bayernligaspiel eine Woche zuvor gegen den FC 07 Memmingen eingesetzt worden sind; und zwar die überwiegende Mehrzahl bereits in der ersten Halbzeit. Es ist ferner unbestritten, daß das Verhalten der SpVgg Bayreuth aus rein sportlicher Sicht schon aus Gründen des Wettbewerbs - um es vorsichtig auszudrücken - als sehr bedenklich einzustufen ist.

Bei der Prüfung des Rechtsmittels des FC Bayern Hof kann das SG der Bayernliga aber nur den rein sportrechtlichen Aspekt des Sachverhalts berücksichtigen, also nur das materiell geltende Recht zugrundelegen. Danach ist festzustellen, daß die Bestimmung des § 44, Absatz 3, Buchstabe a - die im übrigen auch dem FC Bayern Hof nach eigener Einlassung gut bekannt ist - genau regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Verein der Bayernliga Spieler in Verbandsspielen aller anderen Amateurmannschaften seines Vereins einsetzen kann. Die für die Spielberechtigung danach ausschließlich geltende Zwei-Tages-Schutzfrist wurde von der SpVgg Bayreuth unbestreitbar eingehalten, was auch vom FC Bayern Hof nicht bestritten wird.

Die fragliche Bestimmung ist nach ihrem Wortlaut ausdrücklich nicht auf eine bestimmte Höchstzahl von Spielern beschränkt, sondern gilt einschränkungslos für alle Amateure oder Nicht-Amateure ohne Lizenz des Vereins. Das SG der Bayernliga vermag deshalb nicht zu erkennen, in welchen Punkten die SpVgg Bayreuth gegen Satzungs- und Ordnungsbestimmungen des BFV verstoßen haben soll.

Der Hinweis des FC Bayern Hof auf die §§ 1, Absatz 2 SpO und 12, Absatz 2 SpO geht ins Leere. Bei § 1, Absatz 2 SpO handelt es sich um eine allgemeine Aussage, der nicht entgegensteht, daß der Spielbetrieb durch verschiedene spezielle Bestimmungen, wie z.B. durch diejenige des § 44, Absatz 3 SpO, im einzelnen genau geregelt und ausgeformt wird. Der Hinweis, daß in Hof nicht die zweite, sondern eben gerade die erste Mannschaft der SpVgg Bayreuth angetreten sei und es sich deshalb nicht um eine weitere Mannschaft im Sinne des § 12, Absatz 2 SpO gehandelt habe, vermag ebenfalls nicht zu überzeugen, weil die personelle Aufstellung von Mannschaften naturgemäß die ureigenste Sache eines jeden Vereins darstellt, solange er die hierzu erlassenen Ordnungen und Bestimmungen einhält.

Eine Zuständigkeit des Verbandssportgerichts bereits in erster Instanz, wie vom FC Bayern Hof als Möglichkeit in den Raum gestellt, liegt nach § 19, Buchstabe a RVO sicher nicht vor. Im vorliegenden Stadium einen Verstoß gegen die Grundsätze des Amateursports zu unterstellen und damit die Zuständigkeit des VSG anzunehmen, erscheint dem SG der Bayernliga als nicht begründet.

Aus all den genannten Gründen waren das Rechtsmittel des FC Bayern Hof und die damit verbundenen Anträge als unbegründet zurückzuweisen.

Der FC Bayern Hof prüft derzeit die Möglichkeit einer Berufung gegen dieses Urteil. Ferner setzte das Gericht die Sperre von Andreas Scherbaum nach dessen roter Karte im Spiel gegen SpVgg Bayreuth II wurde auf drei Spiele fest.

Urteilstext:

I. Spieler Scherbaum Andreas, FC Bayern 1910 Hof, wird gemäß § 66/68 RVO für 3 Meisterschaftsspiele der Landesliga-Mannschaft des FC Bayern 1910 Hof gesperrt.
II. Die Sperre gilt darüber hinaus für alle weiteren Spiele seines jeweiligen Vereins bis zum Ablauf des 3. Meisterschaftsspieles der Landesliga-Mannschaft des FC Bayern 1910 Hof, längstens jedoch bis einschließlich 05.12.04.
Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."
schorschla
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Beitrag von schorschla »

also gegen das urteil selber kann man wohl nix sagen... aber drei spiele sperre für schere 8O respekt... würde es mal als leicht überzogen werten...
keine handbreit den rassisten.
sam
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Beitrag von sam »

Halte die Sperre auch absolut für überzogen.
Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."
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