Ist das die Telefonzelle vor'm Haus? Wäre ja praktisch - zwischen Rauch und Büromief frische Luft schnapppppppenschorschla hat geschrieben:daher geh ich jetzt ins raucherzimmer
Repressalien der Staatsmacht
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sam
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Oldschdod Kamel
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schorschla hat geschrieben:meine nüchterne meinung als schmalspurjurist. grenzt an verleumdung. ich als betroffener verein würde mir gegen solche aussagen eines einzelnen rechtliche schritte vorbehalten.
und der pnp drei zeilen schreiben, ob solche nachweislichen falschaussagen im blatt revidiert werden können.
ansonsten drängt sich mir der verdacht auf, dass er zuviel mit seinem passauer fdp-sicherheitsstrategen gequatscht hat.
von bayernliga hat schalding-heining (andi eiler möge es mir verzeihen!) nämlich soviel ahnung wie ich von synchronschwimmen
Wahnsinn
Das Problem ist nur, dass eine Revedierung keine Sau interessiert...
Macht ja die ... Zeitung ständig... Kracher als Schlagzeilen am Titelblatt und danach einen Dreizeiler als Revedierung im ltzten Winkel des Blattes...
Ich finds schon allein ein Witz, dass ein solches Amt von so einen Provinzverein in die Hand genommen wird. Da gehören Profis aus Hof oder Schweinfurt hin, die Hooligan-Idioten schon mal real gesehen haben und nicht nur von der "arte-Reportage" kennen
"Irgendwann sitzen wir alle in Bayreuth zusammen und fragen uns, wie wir es nur irgendwo anders aushalten konnten." (Friedrich Nietzsche)
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Ein Bayreuther
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Oldschdod Kamel
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Stimmt.
Echte Hools gabs eigentlich in der Bayernliga nur in Schweinfurt.
Denke auch das bayrische Problem ist eher auf Randalierer wie die aus 8 in 15 Mann untergetauchte Bamberger fixiert
Echte Hools gabs eigentlich in der Bayernliga nur in Schweinfurt.
Denke auch das bayrische Problem ist eher auf Randalierer wie die aus 8 in 15 Mann untergetauchte Bamberger fixiert
"Irgendwann sitzen wir alle in Bayreuth zusammen und fragen uns, wie wir es nur irgendwo anders aushalten konnten." (Friedrich Nietzsche)
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Locke
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@schorschla
Mehr Sicherheit geht in der Regel mit Einschränkungen für alle her. Ich bin eben ganz grundsätzlich nicht der Meinung, dass mögliche Vorfälle oder Einzelfälle immer gleich kollektive Interventionen rechtfertigen. Wenn z.B. in Bamberg jeder, der ins Station will, von irgendwelchen Security-Typen am ganzen Körper betatscht und ihm damit unterstellt wird, er sei ein potentieller Gewalttäter, der Waffen ins Stadion schmuggeln will, dann habe ich mit dieser "Präventivmaßnahme" sehr wohl ein Problem - gerade deshalb, weil man - um beim Beispiel BA zu bleiben - mittlerweile sehr genau weiß, welche Personen die wirklichen Problemfälle sind. Die restlichen 15.978 Zuschauer
kommen nicht zum Randalieren, sondern wegen der kostenlosen Hörnla von der Bäckerei Fuchs oder der Hüpfburg.
Eine absolute Sicherheit wird man niemals hinkriegen, auch nicht in Stadien. Ich habe überhaupt nichts gegen Strafen für Gewalttäter und Regelungen, die sinnvoll sind. Nur sollte man in meinen Augen nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Und dass jetzt die an sich sehr friedlichen Großbardorfer wegen eines offenbar einmaligen Vorfalls, bei dem sich eine Handvoll Leute daneben benommen hat, im Zusammenhang mit Vereinen mit "Problemfanpotenzial" genannt werden, halte ich ebenfalls für maßlos übertrieben. Die darüber hinaus genannten "wütenden Proteste" gegen Schiedsrichter kommen gelegentlich ja auch bei uns vor, ohne dass wir deshalb gleich ein "Problemfanpotential" hätten. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn auch wir zu den "acht Vereinen" gezählt werden, auch wenn das jeder Grundlage entbehrt.
Mehr Sicherheit geht in der Regel mit Einschränkungen für alle her. Ich bin eben ganz grundsätzlich nicht der Meinung, dass mögliche Vorfälle oder Einzelfälle immer gleich kollektive Interventionen rechtfertigen. Wenn z.B. in Bamberg jeder, der ins Station will, von irgendwelchen Security-Typen am ganzen Körper betatscht und ihm damit unterstellt wird, er sei ein potentieller Gewalttäter, der Waffen ins Stadion schmuggeln will, dann habe ich mit dieser "Präventivmaßnahme" sehr wohl ein Problem - gerade deshalb, weil man - um beim Beispiel BA zu bleiben - mittlerweile sehr genau weiß, welche Personen die wirklichen Problemfälle sind. Die restlichen 15.978 Zuschauer
Eine absolute Sicherheit wird man niemals hinkriegen, auch nicht in Stadien. Ich habe überhaupt nichts gegen Strafen für Gewalttäter und Regelungen, die sinnvoll sind. Nur sollte man in meinen Augen nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Und dass jetzt die an sich sehr friedlichen Großbardorfer wegen eines offenbar einmaligen Vorfalls, bei dem sich eine Handvoll Leute daneben benommen hat, im Zusammenhang mit Vereinen mit "Problemfanpotenzial" genannt werden, halte ich ebenfalls für maßlos übertrieben. Die darüber hinaus genannten "wütenden Proteste" gegen Schiedsrichter kommen gelegentlich ja auch bei uns vor, ohne dass wir deshalb gleich ein "Problemfanpotential" hätten. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn auch wir zu den "acht Vereinen" gezählt werden, auch wenn das jeder Grundlage entbehrt.
Also gut, einigen wir uns auf unentschieden.
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Wopo
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schorschla
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in großbardorf war halt das problem, dass es mit "bierduschender gewalt" gegen den schiri ging.Und dass jetzt die an sich sehr friedlichen Großbardorfer wegen eines offenbar einmaligen Vorfalls, bei dem sich eine Handvoll Leute daneben benommen hat, im Zusammenhang mit Vereinen mit "Problemfanpotenzial" genannt werden, halte ich ebenfalls für maßlos übertrieben.
so etwas birgt immer konfliktpotenzial. das nächste mal isses ein betrunkener rentner, der dem schiri seinen regenschirm über den nischel zündet
du hast sicher recht.
was bei so einem "präventiv-maßnahmen-katalog" das wichtigste ist - meiner meinung nach. vereine, fans und funktionäre müssen an einem strang ziehen.
je länger nichts - und damit meine ich nichts - passiert, desto lockerer wird so etwas wieder.
aber wehe es passiert was. dann gehts rund.
wie früher in cottenau. da lag das schorschla bei nem sprint an der aussenlinie plötzlich auf der schnauze. sein gegenspieler "lorant" war einfach langsamer. keine ahnung warum ich plötzlich dalag. als ich aufstand und mich rumgedreht hab, war zwischen den alten nemmersdorfern und einigen cottenauer rentnern ein heidengerangel im gange. warum wusste ich lange zeit nicht. bis einer meiner kollegen den grund meiner bruchlandung aufgeklärt hat: ne rentnerin hat mir nen regenschirm in den weg gehalten und mich damit klassisch ausgehebelt
keine handbreit den rassisten.
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Soosa
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naja des is ja auch ka problem so wie du sprintest des is ja super zeitlupe !!!ne rentnerin hat mir nen regenschirm in den weg gehalten und mich damit klassisch ausgehebelt
Die ideale Frau,sieht aus wie ein Engel,vögelt wie der Teufel und nach dem Sex verwandelt sie sich in zwei gute Kumpels und eine Kiste Bier!
http://www.bsc-saas.net
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Der Grieche
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Wenn sie nur das teil an deine nuschel gezimmert hätte...

Zuletzt geändert von Der Grieche am 12 Okt 2007, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.
Ich schieß gern mal 20 meter übers Tor...Na und?
Dafür auch mal in die Gambel!!!!!!!
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DI STEFANO
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Justfleisch
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schorschla
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legg arsch bin ich grad zsamgebrochen. hab n urteil gesucht. und bin dabei auf der bfv-homepage auf einer der höchst interessanten art gestossen.
die vermutung, dass der sv s. der sv schalding - zur erklärung, präsident dort ist wolfgang wagner - ist. und was lesen wir da.
HOOLIGANS in schalding.
die vermutung, dass der sv s. der sv schalding - zur erklärung, präsident dort ist wolfgang wagner - ist. und was lesen wir da.
HOOLIGANS in schalding.
Protokoll Nr.: 08 vom 05.10.2007
Besetzung: Schreckenbauer, Schmidt, Frey
Fall: 20
Berufung des SV S. gegen das Urteil des SG der Bayernliga vom 24.07.07, Protokoll 04, Fall 35
Urteil:
I. Die Berufung des SV S. wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 50,00 € und die Berufungsgebühr in Höhe von 200,00 € trägt
der SV S.
Gründe:
1. Beim Relegationsspiel TSV G. gegen SV S. am 10.06.07 in F. teilte der amtierende Schiedsrichter in seinem Sonderbericht mit, dass mit Beginn des Spiels im S. Fanblock Rauchbomben gezündet wurden.
Mit Schreiben vom 14.06.07 hat der SV S. hierzu eine umfassende Stellungnahme abgegeben, auf die, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen wird. Mit E-Mail vom 02.07.07 wies das SG der Bayernliga auf die grundlegende Entscheidung des VSG Fall Nr. 61, Protokoll 26 vom 19.06.07 in Sachen SpVgg U. gegen SpVgg B. hin.
Im Rahmen des erstinstanziellen Verfahrens hat auch der SC F. mit Schreiben vom 18.06.07 ebenso eine Stellungnahme abgegeben wie TSV G. mit Schreiben vom 06.07.07.
2. Mit Urteil vom 24.07.07 hat das SG der Bayernliga den SV S. gemäß § 73 I und III RVO wegen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer im Zusammenhang mit dem Spiel mit einer Geldstrafe in Höhe von € 300,00 sowie Kosten belegt. Auf das dem SV S. bekannte Urteil darf ebenso, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen werden.
3. Mit Schreiben vom 01.08.07 hat der SV S. gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, die Berufung wurde auch im selben Schreiben begründet. Im Berufungsschreiben teilt SV S. mit, dass sich die Berufung nicht gegen das Urteil generell richtet, sondern nur gegen die nicht akzeptable Höhe der Geldstrafe in Höhe von € 300,00 und hat hierzu entsprechende Äußerungen abgegeben.
4. Die Berufung ist form- und fristgerecht eingelegt, somit zulässig, erweist sich jedoch in der Sache als nicht begründet.
Das VSG ist zuständig gemäß § 20 I lit. d RVO.
Im Berufungsverfahren hat der SV S. nochmals eine Stellungnahme sowohl am 03.09.07 als auch vom 18.09.07 abgegeben.
Nachdem der SV S. die Berufung auf das Strafmaß beschränkt hat, da es lediglich um die Höhe der Geldbuße ging, war eine Überprüfung im Hinblick auf den Sachverhalt bzw. das Vergehen durch das VSG nicht mehr erforderlich.
Das VSG ist der Auffassung, dass die vom Sportgericht der Bayernliga verhängte Geldstrafe weder unangemessen noch zu hoch ist. Hierbei war gemäß § 48 I b RVO zu berücksichtigen, dass sich ein Strafrahmen bei Geldstrafen gegen Vereine bis maximal € 5.000,00 ergibt. Das SG der Bayernliga ist mit der Geldstrafe von € 300,00 an der untersten Grenze des Strafrahmens geblieben, sodass unter Berücksichtigung aller, von dem SV S. vorgebrachten Argumente das Urteil des Sportgerichts der Bayernliga weder in rechtlicher noch sachlicher Hinsicht zu beanstanden war und die Berufung deshalb kostenpflichtig als unbegründet zurückzuweisen war.
5. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 32, 33 RVO.
keine handbreit den rassisten.
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schorschla
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oldschdodd-jochen
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