Ausweispflicht bei der DB
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Ausweispflicht bei der DB
Hier ein Thema, das Null mit Fußball zu tun hat.
Da aber einige Juristen online sind hab ich eine "kurze Frage"
In Deutschland gibt es ja eine Ausweispflicht gegenüber Polizisten und Behörden. Im Normalfall reicht es ja sogar aus den Ausweis bei der Polizei nachzureichen, sprich ich muss ihn gar nicht ständig mitführen.
Am Sonntag mauelte mich ein Bahn-Schaffner an, dass er zu meinem Bayern-Ticket den Ausweis sehen möchte. (Begründung: Er muss kontrollieren ob ich derjenige bin der auf dem Ticket unterschriben hat) Meiner Meinung nach muss ich mich dem Schaffner gegenüber nicht ausweisen.
Was sagen die Juristen dazu?
Ich persönlich find das ne ganz schöne Anmasung, wenn ich jetzt jeden Schaffner nen Ausweis ziegen soll nur weil ich ein billiges Ticket benutze. Geht mir ums Pronzip und um meine Grundrechte als freier Bürger.
Danke schon mal für eure Hilfe.
Da aber einige Juristen online sind hab ich eine "kurze Frage"
In Deutschland gibt es ja eine Ausweispflicht gegenüber Polizisten und Behörden. Im Normalfall reicht es ja sogar aus den Ausweis bei der Polizei nachzureichen, sprich ich muss ihn gar nicht ständig mitführen.
Am Sonntag mauelte mich ein Bahn-Schaffner an, dass er zu meinem Bayern-Ticket den Ausweis sehen möchte. (Begründung: Er muss kontrollieren ob ich derjenige bin der auf dem Ticket unterschriben hat) Meiner Meinung nach muss ich mich dem Schaffner gegenüber nicht ausweisen.
Was sagen die Juristen dazu?
Ich persönlich find das ne ganz schöne Anmasung, wenn ich jetzt jeden Schaffner nen Ausweis ziegen soll nur weil ich ein billiges Ticket benutze. Geht mir ums Pronzip und um meine Grundrechte als freier Bürger.
Danke schon mal für eure Hilfe.
"Irgendwann sitzen wir alle in Bayreuth zusammen und fragen uns, wie wir es nur irgendwo anders aushalten konnten." (Friedrich Nietzsche)
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Mit dem Bayern-Ticket schließt Du einen Beförderungsvertrag ab, der Vertragsbedingungen einschließt (AGB). Soweit diese nicht eine Partei unangemessen benachteiligen und nicht willkürlich sind, sind diese bindend.
In den Vertragsbedingungen zum Bayern-Ticket heißt es u.a.:
In das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte ist der Name und Vorname einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor. Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.
Ich meine also, dass Du in der Tat verpflichtet bist, Dich auszuweisen. Ein Führerschein oder Schülerausweis müßten aber auch genügen.
Ach ja, die Rechnung für diese Beratung schick ich Dir per PN zu
In den Vertragsbedingungen zum Bayern-Ticket heißt es u.a.:
In das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte ist der Name und Vorname einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor. Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.
Ich meine also, dass Du in der Tat verpflichtet bist, Dich auszuweisen. Ein Führerschein oder Schülerausweis müßten aber auch genügen.
Ach ja, die Rechnung für diese Beratung schick ich Dir per PN zu
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Naja gut, in Verträgen und AGB's kann man viel reinschreiben.
Ob dies aber auch nach allgemeinen Rechtsverständnis und Rechtssprechung Gültigkeit hat...das stelle ich mal in Frage!
Zudem stellt sich für mich die Frage wie das zu handhaben ist wenn ich z.b. keinen Führerschein hätte, keinen Schüler- Studien- oder Dienstausweis besitze und dem Schaffner damit konfrontiere dass ich meinen Ausweis nach deutschem Recht nicht stänidg mitfüren muss...
(Sorry wenn ich da vielleicht kleinlich bin aber ich finde die Regelung der Bayern-Ticket AGB's einfach nicht in Ordnung.)
@ oldschdod-fan: Bitte nur Gesamtrechnung und keine Teilrechnungen schicken. Und danke schonmal für die "Ersthilfe"
Ob dies aber auch nach allgemeinen Rechtsverständnis und Rechtssprechung Gültigkeit hat...das stelle ich mal in Frage!
Zudem stellt sich für mich die Frage wie das zu handhaben ist wenn ich z.b. keinen Führerschein hätte, keinen Schüler- Studien- oder Dienstausweis besitze und dem Schaffner damit konfrontiere dass ich meinen Ausweis nach deutschem Recht nicht stänidg mitfüren muss...
(Sorry wenn ich da vielleicht kleinlich bin aber ich finde die Regelung der Bayern-Ticket AGB's einfach nicht in Ordnung.)
@ oldschdod-fan: Bitte nur Gesamtrechnung und keine Teilrechnungen schicken. Und danke schonmal für die "Ersthilfe"
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Zur allgemeinen Ausweispflicht: Es besteht in der Tat keine Rechtspflicht, sich jederzeit ausweisen zu können, also stets einen Ausweis mit sich zu führen. Gegen § 5 Personalaus-weisgesetz verstößt jemand nur, wenn er nicht bereit ist, seinen Ausweis zu zeigen, weder an Ort und Stelle, noch beispielsweise zu Hause.
Das ist vorliegend aber nicht relevant.
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen sich nicht an verwaltungsrechtlichen Vorschriften orientieren. Insofern kann es dem Schaffner völlig wurscht sein, ob Du EINEN Ausweis mit-führen musst oder nicht. Ein Schülerausweis ist ja auch ein amtlicher Lichtbildausweis, und da gibt es absolut keine Regelng zur Verpflichtung, diesen auch mitzuführen. Man tut´s halt dann freiwillig, wenn man sich einen Vorteil davon verspricht. Beispiele gefällig?
So ist es regelmäßig zumutbar, dass zum Beispiel Vergünstigungen für bestimmte Perso-nengruppen (Behinderte, Azubis, Wehrdienstleistende, Studenten, etc.) bei Veranstaltungen o.ä. daran geknüpft sind, dass der Kunde einen entsprechenden amtlichen Nachweis vorlegt (Behindertenausweis, Studentenausweis – der meist übrigens auch nur in Verbindung mit einem amtl. Lichtbildausweis gilt, etc). Niemand zwingt einen dazu, dies zu tun. Ohne Nach-weis aber auch keine Vergünstigung. Oder: Ohne Personal-/Schülerausweis, der die Volljäh-rigkeit bestätigt, kein Einlass zu bestimmten Veranstaltungen.
Ähnlich verhält es sich auch hier. Die Nichtübertragbarkeit des sehr günstigen Tickets ist ein wesentlicher Aspekt des Angebots. Die DB hat ein berechtigtes Interesse daran, dass das Ticket personengebunden genutzt wird, da ansonsten eine Mehrfachnutzung durch Dritte zu befürchten wäre, die die Kalkulation – und damit das günstige Angebot für eine Vielzahl von Nutzern – gefährden würde. Die Maßnahme ist auch nicht unangemessen, da dem Nutzer ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil entsteht und er frei entscheiden kann, dieses Angebot wahrzunehmen. Er befindet sich in keiner Zwangslage, da die Transportleistung auch mittels anderer, die Anonymität wahrenden Preismodelle in Anspruch genommen werden kann.
Wenn Du allerdings intensivere Ausführungen hierzu möchtest, empfehle ich nunmehr die Hinzuziehung eines Anwalts Deines Vertrauens oder aber eine Klage gegen die Deutsche Bahn AG. Womöglich schreibst Du Rechtsgeschichte…
Beste Grüße!
Das ist vorliegend aber nicht relevant.
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen sich nicht an verwaltungsrechtlichen Vorschriften orientieren. Insofern kann es dem Schaffner völlig wurscht sein, ob Du EINEN Ausweis mit-führen musst oder nicht. Ein Schülerausweis ist ja auch ein amtlicher Lichtbildausweis, und da gibt es absolut keine Regelng zur Verpflichtung, diesen auch mitzuführen. Man tut´s halt dann freiwillig, wenn man sich einen Vorteil davon verspricht. Beispiele gefällig?
So ist es regelmäßig zumutbar, dass zum Beispiel Vergünstigungen für bestimmte Perso-nengruppen (Behinderte, Azubis, Wehrdienstleistende, Studenten, etc.) bei Veranstaltungen o.ä. daran geknüpft sind, dass der Kunde einen entsprechenden amtlichen Nachweis vorlegt (Behindertenausweis, Studentenausweis – der meist übrigens auch nur in Verbindung mit einem amtl. Lichtbildausweis gilt, etc). Niemand zwingt einen dazu, dies zu tun. Ohne Nach-weis aber auch keine Vergünstigung. Oder: Ohne Personal-/Schülerausweis, der die Volljäh-rigkeit bestätigt, kein Einlass zu bestimmten Veranstaltungen.
Ähnlich verhält es sich auch hier. Die Nichtübertragbarkeit des sehr günstigen Tickets ist ein wesentlicher Aspekt des Angebots. Die DB hat ein berechtigtes Interesse daran, dass das Ticket personengebunden genutzt wird, da ansonsten eine Mehrfachnutzung durch Dritte zu befürchten wäre, die die Kalkulation – und damit das günstige Angebot für eine Vielzahl von Nutzern – gefährden würde. Die Maßnahme ist auch nicht unangemessen, da dem Nutzer ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil entsteht und er frei entscheiden kann, dieses Angebot wahrzunehmen. Er befindet sich in keiner Zwangslage, da die Transportleistung auch mittels anderer, die Anonymität wahrenden Preismodelle in Anspruch genommen werden kann.
Wenn Du allerdings intensivere Ausführungen hierzu möchtest, empfehle ich nunmehr die Hinzuziehung eines Anwalts Deines Vertrauens oder aber eine Klage gegen die Deutsche Bahn AG. Womöglich schreibst Du Rechtsgeschichte…
Beste Grüße!
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So ganz einfach ist der Fall ja nun auch nicht. Die Deutsche Bahn firmiert zwar als private Kapitalgesellschaft (AG), ihr Alleineigentümer ist aber der Bund. Und der Bund wiederum ist grundrechtsverpflichtet...Es geht hier um das umstrittene Problem der Fiskalgeltung der Grundrechte.TimboJones hat geschrieben: Juristen, die in der Bahn auf ihre Grundrechte pochen... das sind mir die Liebsten...
Öffentliches Recht, 1. Semester.
Das weiß ja sogar ICH noch.
Oder gibt's seit kurz nach dem Krieg, als ich studiert habe, schon wieder neue Theorien über den Geltungsbereich von Grundrechten?
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...scho recht !!!!So ganz einfach ist der Fall ja nun auch nicht. Die Deutsche Bahn firmiert zwar als private Kapitalgesellschaft (AG), ihr Alleineigentümer ist aber der Bund. Und der Bund wiederum ist grundrechtsverpflichtet...Es geht hier um das umstrittene Problem der Fiskalgeltung der Grundrechte.
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Yeah, Justus,
dieses "Problem" mit dem Bayernticket u. dem Ausweis hatte ich auch schon. Den Schaffner, der mir das recht barsch und missmutig erklären wollte, musste ich erst mal darauf hinweisen, dass er sich einen anderen Ton zulegen sollte, wenn er weiter mit mir sprechen wolle.
Der Grund ist natürlich der Missbrauch durch Weiterverchecken usw.
(wie ja schon juristisch ausführlich erklärt wurde)
PS: Der Startpreis des Bayerntickets "Single" lag ca. vor 8 - 10 Jahren zu DM-Zeiten bei DM 15.--......Jetzt, glaub ich € 18.--
dieses "Problem" mit dem Bayernticket u. dem Ausweis hatte ich auch schon. Den Schaffner, der mir das recht barsch und missmutig erklären wollte, musste ich erst mal darauf hinweisen, dass er sich einen anderen Ton zulegen sollte, wenn er weiter mit mir sprechen wolle.
Der Grund ist natürlich der Missbrauch durch Weiterverchecken usw.
(wie ja schon juristisch ausführlich erklärt wurde)
PS: Der Startpreis des Bayerntickets "Single" lag ca. vor 8 - 10 Jahren zu DM-Zeiten bei DM 15.--......Jetzt, glaub ich € 18.--
N. S. d. R. s. i. M. h.
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Kann mich auch noch dran erinnern, dass das
Wochendticket 15 DM für 5 Personen und 2 Tage gekostet hat.
Mittlerweile 30 Euro! für 5 Personen und 1 Tag...
800% Preissteigerung (wenn man den 2.Tag noch berücksichtigt)
@ Baloff
Ja, wenn mein Schaffner höflicher gewesen wäre häd ich mich glaub ich a ned so aufgregd
Wochendticket 15 DM für 5 Personen und 2 Tage gekostet hat.
Mittlerweile 30 Euro! für 5 Personen und 1 Tag...
800% Preissteigerung (wenn man den 2.Tag noch berücksichtigt)
@ Baloff
Ja, wenn mein Schaffner höflicher gewesen wäre häd ich mich glaub ich a ned so aufgregd
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@ Tomy
Wer bei ner Umfrage angibt das ein Produkt oder eine Dienstleistung zu billig ist, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Derjenige muss schon nen gewaltigen Schuß in der Birne haben!
Da könnt ich ja gleich zu meinen Chef gehen und um ne Gehaltskürzung bitten
Wer bei ner Umfrage angibt das ein Produkt oder eine Dienstleistung zu billig ist, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Derjenige muss schon nen gewaltigen Schuß in der Birne haben!
Da könnt ich ja gleich zu meinen Chef gehen und um ne Gehaltskürzung bitten
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auf der Rückseite eines Bayern-Tickets steht u.a. "Es gelten die jeweiligen nationalen bzw. internationalen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn AG....."
Mit dem Erwerb des Tickets schließt man einen Vetrag mit der DB AG ab, welcher bestimmte Willenserklärungen enthält. Unter anderem, dass man sich mit den AGB´s der Bahn AG einverstanden erklärt.
z. B.
Mit dem Erwerb des Tickets schließt man einen Vetrag mit der DB AG ab, welcher bestimmte Willenserklärungen enthält. Unter anderem, dass man sich mit den AGB´s der Bahn AG einverstanden erklärt.
z. B.
Wer sich in seinen Rechten beschnitten fühlt, braucht sich ja kein Bayern-Ticket zu kaufen.In das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte ist der Name und Vorname einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor. Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.
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Ich denk auch, dass das einfach so ein typischer Fall ist, wo ich in den sauren Apfelkorn beißen muss:
Wenn ich in ne Disco will und die als Beweis, dass ich 18 bin, meinen Ausweis sehen wollen, dann muss ich den natürlich auch nicht zeigen, wenn ich nicht rein will, aber ich will ja rein.
Wenn ich in ne Disco will und die als Beweis, dass ich 18 bin, meinen Ausweis sehen wollen, dann muss ich den natürlich auch nicht zeigen, wenn ich nicht rein will, aber ich will ja rein.
Wenn's Ascherl brummt is s'Herzerl gsund!