Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Hier gehört alles rein, was thematisch in keines der anderen Foren gehört. Sollten sich hier wichtige Themen herauskristallisieren, wird natürlich ein neues Forum eröffnet.
Antworten
oldschdodd-fan
Beiträge: 2835
Registriert: 12 Mai 2005, 13:07
Wohnort: Ex-Bareider in Brannaburch

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von oldschdodd-fan »

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Man muß natürlich immer genau hinschauen, was tatsächlich passiert ist. Und welche Infos über den Betroffenen vorliegen. Ich habe etwas gegen Willkür - aber auch gegen den Versuch, die Anstrengungen der Vereine, Gewalttaten zu vermeiden, in ein negatives Licht zu rücken.
"Abseits is’, wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt.” (Hennes Weisweiler)
Jib
Beiträge: 64
Registriert: 03 Mär 2010, 15:06
Wohnort: Bayreuth/Plauen

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Jib »

Zombie hat geschrieben:Bisher war es doch so, dass jemand solange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.Oder Irre ich mich da?

Bitte soll sich jetzt derjenige melden, der diese vorgehensweise o.k. findet.
Und nix anderes ist dieses BGH- Urteil.
Damit möchte ich mich melden.
1. In dubio pro reo gilt nur in Strafsachen. Das Verfahren wurde nach §153 StPO eingestellt, positiv für den Angeklagten, weil damit bekommt er keine Strafe und keinen Eintrag in BZR, was für seine Zukunft äußerst förderlich ist, weil man viele Berufe nicht mit Vorstrafe ausüben darf.

2. wir befinden uns hier im verwaltungsrecht, weil das urteil (falls es sich überhaupt jemand auf der seite des bgh durchgelesen hat......und nicht nur den schmierfinken der presse glaubt)von einer FFK spricht....wir sind hier letztendlich im präventiven bereich tätig. es geht letztendlich darum, dass jeder sagen kann "ich war nicht beteiligt", auch wenn er an vorderster Front stand....der würde dann auch kein stadionverbot bekommen? es geht letztlich um das hausrecht eines vereins und nicht, darum strafrechtlich verfolgt zu werden. und wenn der verdacht besteht, dass auch zukünftig von dem "fan" gefahr ausgeht, reicht das vollkommen aus.



....achja, falls jemand interesse hat....: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Plauen ist unsere Heimat,
Plauen ist unser Verein,
Plauen ist unsre Liebe
- so wird es immer sein!!!


Bild
schorschla
Beiträge: 19920
Registriert: 27 Jul 2002, 15:59

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von schorschla »

:mrgreen:
keine handbreit den rassisten.
schwarzmarktkalle
Beiträge: 1296
Registriert: 11 Sep 2008, 17:05
Wohnort: Dailandd

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von schwarzmarktkalle »

na prost :lol:
ARROGANT SEIT 1921

Zwischenfazit aus Hof: Das Spiel passt sich dem Wetter an und wird immer schlechter.

:stoesschen:
oldschdodd-fan
Beiträge: 2835
Registriert: 12 Mai 2005, 13:07
Wohnort: Ex-Bareider in Brannaburch

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von oldschdodd-fan »

Jib, Deine strafrechtlichen Ausführungen in allen Ehren, aber damit
Jib hat geschrieben: wir befinden uns hier im verwaltungsrecht,
liegst Du leider komplett falsch.
Wir befinden uns im Zivilrecht. Der BGH dürfte sich schwer tun, verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden. Es sei denn, im Gegenzug übernimmt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die eine oder andere Zivilsache. :wink: Hättest Du den von Dir geposteten Link mal selbst gelesen, hättest Du bemerken können, dass insbesondere bei Deiner professionell "FFK" abgekürzten Fortsetzungsfeststellungsklage der BGH selbst feststellte: "...kennt das Zivilprozessrecht - anders als das verwaltungsgerichtliche Verfahren (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) - keine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer durch Zeitablauf erledigten Maßnahme festgestellt werden kann." Ist also nur ne zivilrechtliche "FK" :wink:
"Abseits is’, wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt.” (Hennes Weisweiler)
schwarzmarktkalle
Beiträge: 1296
Registriert: 11 Sep 2008, 17:05
Wohnort: Dailandd

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von schwarzmarktkalle »

und es ist sonntag.. :!:

alter :twisted:
ARROGANT SEIT 1921

Zwischenfazit aus Hof: Das Spiel passt sich dem Wetter an und wird immer schlechter.

:stoesschen:
DI STEFANO
Beiträge: 12487
Registriert: 29 Sep 2002, 15:41
Kontaktdaten:

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von DI STEFANO »

Tja...deshalb Studiert die Jib ja auch noch Jura, während der Oldschdod Fan damit längst schon fertig ist. :wink:
Aber solange die Idee von der Oldschdod nicht aufhört zu begeistern und die Menschen das leben wird auch die Tradition bestehenbleiben.
Prost!
sam
Beiträge: 21448
Registriert: 17 Aug 2002, 22:39
Wohnort: Kuweit

Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von sam »

Christiopf Ruf's Interview mit einem Mitglieder der Münchner Schickeria:

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 65,00.html
Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."
Antworten