Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

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Chrisu
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Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Chrisu »

Dann mal Gratulation zu diesem unglaublichen Urteil...

"Im Zweifel gegen den Fußballfan"

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 28,00.html

Wie kann man so ein Urteil rechtfertigen?
Mir fehlen die Worte...
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Kollege
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Beitrag von Kollege »

Chrisu hat geschrieben:Wie kann man so ein Urteil rechtfertigen?
Ganz einfach:
Hausrecht hat der Besitzer des Stadions bzw. der Veranstalter.
Damit darf dieser entscheiden wer rein darf und wer nicht.
Das ist nicht anders als bei jeder anderen Veranstaltung.
Vor jedem Rockkonzert stehen Securityleute am Eingang.
Bei jedem Brauereifest gibts Einlaßkontrollen, bei denen du ohne weiteres abgewiesen werden kannst.
Jeder Supermarkt darf dir ohne weiteres Hausverbot erteilen oder in die Disco kommst du nur rein wenn dich der Türsteher (stellvertretend für den Bestreiber der Disco) reinlässt. Wenn nicht musste draußen bleiben. Egal aus welchem Grund, ob Verdacht oder nicht (Gesichtskontrolle könnte bei jeder Disco genügen um eventuell nicht reinzukommen).
Genauso wie du entscheidest wen du bei dir zu Hause reinlässt (oder eben nicht). Wäre schlimm wenns anders wäre.

Jedes andere Urteil hätte mich deshalb stark verwundert.
Gehört übrigens nicht unter 1. Mannschaft.
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Altstadt Geist
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Altstadt Geist »

genau, ab damit...
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Altstadt-Harry
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Altstadt-Harry »

:wink: Dann hat ja jeder H*fer Verbot :wink:
JeanS.(Wenn die 1. Mannschaft dauerhaft nach Weismain umzieht oder der Verein seinen Namen ändert, dann können mich alle, die dafür verantwortlich sind am Arsch lecken!!!)
Altstadt Geist
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Altstadt Geist »

jetzt wo das thema im richtigen bereich ist geb' ich auch mal meinen senf dazu.
sowie ich das urteil verstehe heißt es: sollte jemand z.b. in der stadt xy aus irgendwelchen gründen (auch unberechtigt) stadionverbot erhalten, kann dies für 2 jahre in ganz deutschland gelten. somit würde der vergleich vom kollegen nicht stimmen, den ob ich an einem abend nicht in die disco kann oder 2 jahre mir kein fußballspiel ansehen darf, sind schon 2 paar schuhe...für mich ist das dann kein besonders gerechtes urteil.
normalerweise müßte jeder fall einzeln verhandelt und betrachtet werden, denn jeder fall ist unterschiedlich und sippenhaft sollte es eigentlich nicht mehr bei uns geben :!:
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Chrisu
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Chrisu »

@Kollege
Das ist ein verdammt schlechter Vergleich...

Bei diesem Urlteil geht es darum, dass man sich jetzt willkührlich ein Verbott einhandeln kann, ob beteiligt oder nicht.
Das wird dann nicht mal mehr genau überprüft.

UND DU HAST GANZ DEUTSCHLAND STADIONVERBOT!

Beispiel:
Unser Kollege kommt in einem Stadion zufällig als Unbeteiligter in eine Situation die in einem Stadion nichts zu suchen hat. (wisst ihr bestimmt was)
Die Ordnungshüter drehen am Rad und handeln willkührlich nach dem Prinzip, hautsache man hat einen/mehrere, egal ob Täter oder nicht.
Dann suchen die sich dummerweise unseren Kollegen raus dann, schwupp die wupp, kannst deine Stadionbesuche in Deutschland für 2 Jahre vergessen.

Im Prinzip kann es also jeden treffen der nur einen Ordnungshüter anschaut.
Der jenige könnte ja mit dem Blick provoziert haben.
Gibt aber leider noch viel mehr Beispiele.
Unfassbar :x
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Kollege
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Kollege »

Die Disco oder eben jedes andere Geschäft dürfen dir auch lebenslanges Hausverbot geben wenn sie wollen. Um die Dauer von 2 Jahren geht es hier gar nicht.
Stadionverbot haben die Jungs auch nicht in ganz Deutschland, sondern im DFB-Bereich. Da sich die Vereine dem DFB unterordnen ist der DFB Veranstalter der Liga und damit auch des Spiels.

Ein Gericht kann dieses Problem nicht lösen.
Das Gericht handelt nämlich nach dem Gesetz und nicht nach seiner eigenen Meinung.
Der DFB müsste einfach nur unterscheiden weshalb Stadionverbote verhängt wurden und nur bei bewiesener Tat das Stadionverbot, dass der Verein verhängt hat Deutschlandweit ausweiten. Dazu müssten sich natürlich der DFB und der entsprechende Verein zusammensetzen.
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Beitrag von Kollege »

@Chrisu:
Wir spielen nicht unterm DFB, deshalb passiert des bei uns schonmal nicht.
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Chrisu
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Chrisu »

Rede ja auch nicht nur von uns.
Besuche auch oftmals höherklassige Spiele.

Und meinst die Verbände unterm DFB führen das nicht auch noch ein?
Denn dort auf den Dorfplätzen geht es oftmals mehr ab, als in Stadion (DFB-Bereich)
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Beitrag von Kollege »

Chrisu hat geschrieben:Und meinst die Verbände unterm DFB führen das nicht auch noch ein?
Bisher gibts das nicht, zumindest nicht beim BFV.
Chrisu hat geschrieben:Beispiel:
Unser Kollege kommt in einem Stadion zufällig als Unbeteiligter in eine Situation die in einem Stadion nichts zu suchen hat...
Anderes Beispiel:
Unser Chrisu kommt im Supermarkt zufällig als unbeteiligter mit dem Ladendetektiv in die Haare, obwohl er nix gemacht hat.

Resultat: Lebenslanges Hausverbot, Deutschlandweit in allen Fillialen dieses Geschäfts. Genau das gleiche. Des überprüft dann auch keiner.
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von Zombie »

Bisher war es doch so, dass jemand solange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.Oder Irre ich mich da?

Beispiel:
Einer sitzt im Stadtbus und ein anderer ersticht jemanden und schmeißt es Messer weg. `Ne Untersuchung wird eingespart und alle anwesenden zu lebenslänglich verurteilt.

Bitte soll sich jetzt derjenige melden, der diese vorgehensweise o.k. findet.
Und nix anderes ist dieses BGH- Urteil.
Du liebes Bayreuth, auf einem so schön gearbeiteten, so grün angestrichenen Präsentierteller von Gegend einem angeboten - man sollte sich einbohren in dich, um nimmer heraus zu können.
Jean Paul
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von DanishDynamite »

Denke der Kollege hat das schon gut erklärt. Es gibt kein einklagbares Recht auf die Teilnahme an einer kommerziellen Veranstaltung, der Fussballverein verdient Geld dadurch das er das Interesse des Zuschauers am Fussballspiel befriedigt. Und wenn er eben der Meinung ist das deine Teilnahme das Vergnügen der anderen am Fussball mindert lässt er dich nicht rein, ganz wie in der Disko. Die Praxis des generellen Stadionverbots nur "auf Verdacht" sollte aber trotzdem geprüft werden, das ist hier aber Sache der Vereine die im DFB organisiert sind. Nur einem Bundesligamanager wie z.B. Uli Hoeness beizubringen das jemand ein Recht auf seinen subventionierten 8 euro Stehplatz hat der möglicherweise den VIPs die Freude am Lachshappen verdirbt...viel Spass dabei
Wer richtig tippt, hat keine Ahnung vom Fußball. (F. Beckenbauer)
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Beitrag von Kollege »

@Zombie:
Wenn der Fan etwas angestellt hätte, hätte es dafür ein zusätzliches Verfahren gegeben, dass nichts mit dem Stadionverbot zu tun hat.
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von schwarzmarktkalle »

stadionverbot hin oder her..wer will das kontrollieren :roll:


hängt dann deutschland/bayernweit in jedem kassenhäusla ein Zettel mit deinem Bild drauf und unten drunter steht..ICH HABE BURGER KING BESTOHLEN..oder was? :mrgreen:
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Zwischenfazit aus Hof: Das Spiel passt sich dem Wetter an und wird immer schlechter.

:stoesschen:
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Re: Stadionverbot kann bei blossen Verdacht in Kraft treten...

Beitrag von oldschdodd-fan »

Zombie hat geschrieben:Bisher war es doch so, dass jemand solange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.Oder Irre ich mich da?
Dieser strafrechtliche Grundsatz gilt in jedem Fall.

Vorliegend geht es aber um ein zivilrechtliches Hausverbot.

Aus meiner Sicht hatte das Gericht abzuwägen:

Einerseits das Interesse der in den Profiligen zusammengeschlossenen Vereine, ihre Spiele ohne Störungen durchzuführen und - vor allem - die körperlioche Unversehrtheit aller Zuschauer bestmöglichst sicherzustellen. Wer die Diskussion verfolgt, dass partiell auch eine Kostenübernahme von Polizeieinsätzen durch die Vereine gefordert wird, erkennt, dass hier auch massive finanzielle Interessen der Vereine betroffen sein könnten.

Andererseits ist das im Artikel genannte mögliche (verfassungsmäßige) Recht des Individuums auf "Brot und Spiele" zu bewerten.

Im Urteil wurde bitte nicht willkürlich gegen den betroffenen Fan entschieden. Im Gegenteil: Der Ausschluß sei in Ordnung, weil "aufgrund objektiver Tatsachen" die Gefahr bestand, dass von dem Fan in Zukunft Störungen ausgehen könnten. Es lagen also durchaus Fakten vor, nicht nur eine abstrakte Gefahr. Diese Fakten reichten dem gericht aus, einen Anscheinsbeweis anzunehmen, der widerum vom Betroffenen erschüttert werden kann, wenn er Fakten und Beweise vorbringt, dass von ihm im konkreten Einzelfall, aber auch aus seiner bisherigen Vita heraus, keine Gefahr ausging. Interessanterweise hat der Autort sich nicht dazu geäußert, ob der Betroffene keine entsprechenden Vorstrafen hatte bzw. nie vorher einschlägig auffiel.

Ich denke, dass das Urteil durchaus in Ordnung geht. Einziger Angriffspunkt könnten die möglicherweise etwas nebulösen Fakten zum Verhalten der Münchner Fangruppe sein - aber die Zugehörigkeit des Klägers zu dieser Gruppierung wurde ja gar nicht bestritten. Das Szenario "Ich gehe zu einem Spiel, habe mir vorher nie etwas zu Schulden kommen lasse, bin bin plötzlich ungewollt bei den falschen Leuten - und schon habe ich ein Stadionverbot" dürfte hier wohl nicht zutreffend sein.
"Abseits is’, wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt.” (Hennes Weisweiler)
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