Lizenverfahren?!?

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Locke
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Beitrag von Locke »

bernhardus hat geschrieben:Andererseits könnte Wicklein auch auf den eigenen Rechnersystemen seiner Firmen diese Prozesse abwickeln.
Möglicherweise aber auch nicht. SAP-Programme benötigen als Systemvoraussetzung doch mindestens einen 386er Prozessor und Win95, oder? 8)

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Außerdem sehe ich in seinem Büro irgendwie überhaupt keinen Gompjuter (oder wie das Ding heißt). :wink:


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Also gut, einigen wir uns auf unentschieden.
oldschdodd-fan
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Beitrag von oldschdodd-fan »

So ist es auch , schorschla.

Hier geht es nicht um die Erstellung eines Jahresabschlusses, sondern um ein Testat, das den Anforderungen nach in etwa denen des Aktiengesetzes gleich steht. So etwas kostet halt. Die genannten Kosten sind schon so in Ordnung.
Baumi
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Beitrag von Baumi »

Ich mach die Buchhaltung für 1.000 EUR. Den Steuerberater lassen wir weg und nehmen gleich den Wirtschaftsprüfer. Da kenne ich einen sehr guten und der nimmt bestimmt keine 24.000 EUR für die Prüfung. Müsste ich halt mal nachfragen...

Lizenzbeantragung jetzt! :wink:
schorschla
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Beitrag von schorschla »

es soll branchen geben, da ist der satz gesetzlich reglementiert....

oldschdodd-fan übernehmen sie :wink:
keine handbreit den rassisten.
Oldschdod Kamel
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Beitrag von Oldschdod Kamel »

schorschla hat geschrieben:es soll branchen geben, da ist der satz gesetzlich reglementiert....

oldschdodd-fan übernehmen sie :wink:
Wirtschaftsprüfer is im allgemeinen ne Lizens zm Gelddrucken.
Ne art "kleiner Notar" :lol: :lol:
"Irgendwann sitzen wir alle in Bayreuth zusammen und fragen uns, wie wir es nur irgendwo anders aushalten konnten." (Friedrich Nietzsche)
Baumi
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Beitrag von Baumi »

Also ich kenne spontan 5 Wirtschaftsprüfer und ich frage alle unabhängig voneinander was sie verlangen würden... Hehehe und dann nehmen wir den billigsten, weil die sind alle gleich gut. Na gut einer ist schlecht, da ich aber davon ausgehen, dass er das meiste verlangt, fällt der eh unter den Tisch. :lol:
bernhardus
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Beitrag von bernhardus »

Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, wie unbedarft mancher von Euch argumentiert. Ich lese von "Aktienrecht", "ich halte es für gerechtfertigt", "Wicklein hat früher selber gesagt, daß".
Bleiben wir bei den Fakten.
Laut Tabelle der Steuerberater betragen die Kosten nach Umsatz von einem Wirtschaftsbetrieb folgende Zahlen:
1 Million Euro ---> € 4.000,--
6.250.00 Euro ---> € 25.000,--
Eine Bilanzerstellung kann daher nicht die Summen kosten, die in diesem Forum genannt werden. Nachzulesen bei Haufe.de/Steuerberatung
Hat unsere kleine Oldstodd denn einen Umsatz von über € 6.000.000,--.
Nicht einmal Zweitligavereine erreichen im Schnitt diese Umsätze.
Also bitte Fans.
Wenn Euch von Vereinsseite solche Zahlen aufgetischt werden wegen Kosten der Lizenzierung, sagt doch einfach: "Oh, solch tolle Umsätze haben wir !". Und wohin fließen sie?
Es kann nur die Antwort geben, daß die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deswegen wurden Lizenzen verweigert. Von einem Forums-
mitglied habe ich gelesen, man solle keinen Antrag stellen um zu sparen.
Und dann im nächsten Jahr finanziell besser den Antrag erst stellen.
Wenn die Struktur nicht stimmt, kannst Du sparen wie Du willst. Es kommt nichts dabei herum.
Wo ist der Trikotsponsor der Firma Wicklein?
Wo bleiben die Einahmen? Die lokalen Sponsoren auf dieser Seite sind ja nun wirklich nicht der Hammer. Danke trotzdem.
bernhardus
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Beitrag von bernhardus »

Nachtrag:
Die im vorigen Beitrag genannten Zahlen fallen jedes Jahr an zu Finanz-
amtzwecken. Es besteht kein Unterschied wegen Lizenzierung. Es sei denn Wicklein macht die Steuererklärung selber z.B. mit WISO 2006 für den Verein. Dann sind die Kosten niedriger.
Wenn aber Wicklein über eine Firma dies machen läßt, können die Kosten höchstens so hoch sein wie beschrieben.
Wopo
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Beitrag von Wopo »

schorschla hat geschrieben:habe mich gestern mal kundig gemacht - nicht in altstadtkreisen.

die von mir gefragten drei vereine haben mir bestätigt, dass die wirtschaftsprüfung generell mit zwischen 20 und 25 tausend euro zu buche schlägt.

also scheint das so zu sein.
Habe keinen Grund, daran zu zweifeln. Ist meines Wissens auch bei allen Klubs in der Größenordnung veranschlagt.
oldschdodd-fan
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Beitrag von oldschdodd-fan »

Lieber freund bernhardus, Deine Argumentation scheitert daran, dass Du offenbar nicht begreifst/begreifen willst, dass es einen Unterschied zwischen der Erstellung einer Bilanz "zu Finanzamtszwecken", wie Du so schön geschrieben hast, und einem WP-Testat gibt, das zuweilen verpflichtend ist.

Verpflichtend ist dies zum Beispiel, wenn der DFB dies verlangt. Oder in Kapitalgesellschaften eben, weil es die §§ 316 i.V.m. 267 HGB - oder eben auch das Aktiengesetz für verbundene Unternehmen, die eigentlich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl nicht prüfungspflichtig wären - so wollen. Oder in kommunalen Unternehmen, weil es die entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften verlangen. Deshalb mein "unbedarfter" Vergleich. Das alles hat mit Deiner Erstellung einer bloßen Steuerbilanz, die ein Steuerberater erstellen kann, nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.

Ohne hier auf den Putz hauen zu wollen: Ich war mehrere Jahre lang Mitglied in einigen Aufsichtsräten von Gesellschaften, die ein solches WP-Testat benötigten. Und in ebendiesen Aufsichtsräten haben wir, wie es das Aktiengesetz vorschreibt, die Prüfungsaufträge an die WP-Gesellschaften erteilt; je nach Unternehmensgröße kommt man da schon auf die genannten Beträge und auch darüber. Das hängt zudem von der Prüfungstiefe ab, die der DFB in seinen Prüfungsrichtlinien vorgibt und die wir im Detail doch alle gar nicht kennen. Dein Steuerbilanzvergleich hinkt damit um so mehr.

Aber wenn Du das alles auf low-cost-Basis organisieren kannst: Mach doch mit Deinem Steuerberater einen "DFB-Wirtschaftlichkeitsprüfungsservice" auf und biete Deine Dienste im Profifußball zu den von Dir genannten Pauschalkonditionen an. Dein Problem wird sein, dass Dein Steuerberater das gar nicht darf. WP-Testate dürfen nämlich nur Wirtschaftsprüfer erstellen...

Es grüßt
oldschdodd-fan, der unbedarfte


Ach ja, bernhardus, da Du ja auf Nachträge stehst:
bernhardus hat geschrieben: Nachtrag:
Die im vorigen Beitrag genannten Zahlen fallen jedes Jahr an zu Finanz-
amtzwecken. Es besteht kein Unterschied wegen Lizenzierung.
Wenn das so wäre und für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Lizenzerteilung bereits die beim Finanzamt ohnehin einzureichende Steuerbilanz genügen würde - warum glaubst Du, nehmen alle Vereine, die eine Lizenz beantragen, zusätzlich Kohle für diese Sonderprüfung in die Hand, wo doch Deiner Auffassung nach darin "kein Unterschied besteht"? Vielleicht merkst Du ja daran, dass Du bei dem Thema vielleicht selbst nicht unbedingt der Bedarfteste bist ;)
bernhardus
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Beitrag von bernhardus »

Mein lieber Oldstodd-Fan,
Du wartest hier mit Gesetzestexten auf, die nicht maßgeblich sind. Das Aktienrecht ist für Aktiengesellschaften (z.B. Dortmund) anwendbar. Die von Dir weiterhin zitierte Passage im HGB betrifft Kapitalgesellschaften. Auch dies trifft auf einen Verein wie den unsrigen nicht zu.
Oder heisst der Verein SpVgg Bayreuth GmbH oder noch besser Bayreuth AG?
Die Oldstodd ist von der Struktur her nicht anderes als der SV Hummelgau, nämlich ein eingetragener Verein.
Aber selbst wenn wir eine Aktiengesellschaft wären könnte kein Steuer-
berater mehr verlangen, als in der Gebührenordnung festgeschrieben.
Das hat mit "LowCost" nichts zu tun.
DI STEFANO
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Beitrag von DI STEFANO »

etz werds kommlieziehrt :roll:
Aber solange die Idee von der Oldschdod nicht aufhört zu begeistern und die Menschen das leben wird auch die Tradition bestehenbleiben.
Prost!
Wenny
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Beitrag von Wenny »

Laienmeinung:

Eine Steuererklärung orientiert sich an der Vergangenheit.

Eine Wirtschaftsprüfung (Lizenzverfahren) zielt auch und besonders auf die Zukunft ab.
Harald Schmidt (während der WM 98): Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden. Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!
Mitch BT
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Beitrag von Mitch BT »

Das hört sich mal gut an, so verstehe ich es auch. Danke Trier :wink:
"Und Gott schuf Tony Iommi nach seinem Ebenbilde und führte ihn zusammen mit Terry Butler, Bill Ward und John Michael Osbourne" (Deaf Forever)
oldschdodd-fan
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Beitrag von oldschdodd-fan »

bernhardus, nochmal, ich versuch´s auch mit einfachen Worten:

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist MEHR als die bloße Erstellung einer Steuerbilanz, wie sie ein Steuerberater beim FA vorlegt.

Ebenso ist auch die Prüfung einer Kapitalgesellschaft MEHR als die Erstellung einer Steuerbilanz, wie sie ein Steuerberater beim FA vorlegt.

Diese Parallele wollte ich aufzeigen. Mir ist durchaus bewußt, dass die Oldschdod keine Kapitalgesellschaft ist, danke für Deinen hilfreichen Hinweis.

Die von Dir genannten Kosten haben ausschließlich mit der Erstellung einer Bilanz durch den StB zu tun, wir reden hier aber von einem Testat. Das ist etwas gänzlich anderes ... echt! .... wirklich! ... glaub es mir doch bitte einfach... oder ruf doch mal beim DFB an und frag nach, ob man sich dort mit der Vorlage einer von einem Steuerberater erstellten Steuerbilanz begnügt.

Der Unterschied zwischen einem WP-Testat und einer Steuererklärung einschl. Steuerbilanz besteht also darin, dass sich das Finanzamt lediglich an der Plausibilität und natürlich an der Höhe des ausgewiesenen Überschusses als Besteuerungsgrundlage interessiert zeigt. Eine Tiefenprüfung findet dann ggf. im Rahmen einer Beriebsprüfung durch das FA statt.

Ein WP-Testat geht genau in die Richtung einer Betriebsprüfung: Hier befindet ein externer Gutachter darüber, ob die Geschäftsvorfälle allesamt ordnungsgemäß buchungstechnisch erfasst werden, ob es Verträge als Grundlage für die Zahlungen und Rückstellungen gibt, ob die Organisation des Geschäftsbetriebes den einschlägigen Normen entspricht, ob Risikopotentiale angemessen berücksichtigt und ausgewiesen wurden, etc.

Man kann sagen, dass der WP mit seinem Testat den Anteilseignern versichert, dass die Führung eines Unternehmens den Laden so organisiert hat, dass die vorgelegte Bilanz kein bloßes Luftschloß ist, sondern dass im Hintergrund sauber gearbeitet wird und daraus zudem keine Risiken für die Zukunft erwachsen.

Und das berechtigte Interesse, das die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft an solch einer Aussage haben, hat im Rahmen des Lizenzverfahrens eben der DFB. Das erklärt vielleicht die von mir eingangs gezogene Parallele.

Und zu guter Letzt:
bernhardus hat geschrieben: ....nicht anderes als der SV Hummelgau ...
Hummeltal. SV Hummeltal.
bernhardus hat geschrieben: Aber selbst wenn wir eine Aktiengesellschaft wären könnte kein Steuerberater mehr verlangen, als in der Gebührenordnung festgeschrieben.
Falsch. Eine nach oben abweichende Gebührenvereinbarung ist gem. § 4 Abs. 1 StBGebV selbstverständlich zulässig. Aber nochmal: Dies ist für die Erstellung eines WP-Testates völlig unerheblich!


So, und jetzt mag ich nicht mehr... Hoffentlich kommt das jetzt auch bei bernhardus an.

Guten Morgen allerseits! :-)
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