Martin Driller?

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DanishDynamite
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Beitrag von DanishDynamite »

Wenn ich das System richtig verstehe bezieht sich der 31.8 auf den Schluss der Transferliste. Martin Driller waere aber vertragsfrei und koennte nach Unterschrift eingesetzt werden sobald eine Spielgenehmigung vorliegt, zumindest wenn das Gericht die Rechtmaessigkeit der Kuendigung bestaetigt.
Zuletzt geändert von DanishDynamite am 05 Sep 2004, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Wer richtig tippt, hat keine Ahnung vom Fußball. (F. Beckenbauer)
sam
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Beitrag von sam »

Poahhhhhhhhhh!!

Woher waasdn du des alles?? 8O
Seele: "Ich bin viel zu übergewichtig, und des merk ich aa an mir selber."
schorschla
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Beitrag von schorschla »

ob er kommen würde, wenn das gericht die rechtmäßigkeit feststellt???

und wenn nicht, wäre er nicht vertragslos - so meine leienmeinung...
keine handbreit den rassisten.
schorschla
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Beitrag von schorschla »

aus der nuernberger zeitung von heute....

Gericht wies Klage des Ex-Profis gegen den Club ab Schwere Schlappe für Driller


Bitte Bild anklicken!

Von Susanne Stemmler

NÜRNBERG — Eine schwere Schlappe musste Ex-Club-Profi Martin Driller gestern vor dem Arbeitsgericht einstecken: Seine Klage gegen den 1. FC Nürnberg wurde in allen Punkten abgewiesen.

Dabei hatte es nach gut zweistündiger Verhandlung so ausgesehen, als könnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglicherweise doch noch gütlich einigen. Auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts, der Club möge Driller rund ein Viertel seiner Klageforderung, also 75 000 Euro, zahlen und der Spieler solle im Gegenzug nicht auf eine Weiterbeschäftigung pochen, zogen sich die Parteien mit ihren Anwälten auf den Gerichtsflur zu einer Besprechung zurück.

Wieder im Sitzungssaal rechnete dann Driller-Anwalt Horst Klettke den Richtern vor, dass nach seiner Kalkulation ein Viertel der Klageforderung bei 150 000 Euro läge. Doch bei dieser Summe hörte bei Sportdirektor Martin Bader und Club-Anwalt Christoph Schickardt die Verhandlungsbereitschaft auf. „Bei mehr als 75 000 Euro stehe ich nicht zur Verfügung“, so Schickardt.

Daraufhin zog sich die 11. Kammer des Arbeitsgerichts zur Urteilsberatung zurück. Dem Richterspruch zufolge endete das Arbeitsverhältnis zwischen dem Stürmer und seinem Verein zum 30. April 2004 und dauert nicht, wie von Driller geltend gemacht, immer noch an. Die Richter entschieden außerdem, dass dem Stürmer kein Zahlungsanspruch von 352 791,33 Euro nebst Zinsen (143 000 Euro Grundgehalt pro Jahr plus Prämien) gegen den Club zusteht.

Das Gericht ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass der Kläger die laut des Spielervertrags für eine Vertragsverlängerung erforderlichen 15 Pflichtspiele nicht absolviert hatte. Die während seiner Krankheitsphase - Driller fiel in der vorletzten Saison wochenlang verletzungsbedingt aus - stattgefundenen Spiele rechneten die Richter nicht zu den Pflichtspielen hinzu. Drillers weiterer Einwand, beim Club habe seinerzeit bereits der Entschluss bestanden, das Absolvieren von 15 Pflichtspielen zu verhindern, um den Vertrag mit ihm nicht verlängern zu müssen, was juristisch als Bedingungsvereitelung bezeichnet wird, habe der Fußballer nicht beweisen können, wie die Kammer unter Vorsitz von Michael Reiser feststellte.

Dabei hatte Driller einige Beweisangebote in petto, wie etwa Äußerungen von Club-Präsident Michael A. Roth und des damals frischgebackenen Trainers Wolfgang Wolf, wonach man den „hochdotierten“ Stürmer zum Saisonende habe loswerden wollen. Auch hatte der Club-Spieler Auszüge eines eigentlich nicht öffentlichen Präsidium-Protokolls in seinen Akten, aus denen Ähnliches hervorgeht. Auf Beklagtenseite wunderte man sich gestern, wie der Spieler in den Besitz dieses Dokuments gekommen war.

„Will mich nicht als Lügner verabschieden“

Auch wenn dessen Beweiskraft vom Gericht für nicht ausreichend erachtet wurde, so fühlte sich Driller dadurch dennoch rehabilitiert, wie er am Rande des Prozesses zum Ausdruck brachte: „Ich habe damals nicht gelogen. Es gab ein Protokoll. Mehr als sechs Jahre lang habe ich als Club-Spieler alles gegeben. Ich will mich aus Nürnberg nicht als Lügner verabschieden.“ Und Driller-Anwalt Klettke meinte vor laufenden Kameras: „Mein Mandant fühlt sich nicht vertragsgerecht behandelt.“ Es ist zu erwarten, dass die Klägerseite Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen wird.
1.3.2005 0:00 MEZ
keine handbreit den rassisten.
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