bernhardus, nochmal, ich versuch´s auch mit einfachen Worten:
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist
MEHR als die bloße Erstellung einer Steuerbilanz, wie sie ein Steuerberater beim FA vorlegt.
Ebenso ist auch die Prüfung einer Kapitalgesellschaft
MEHR als die Erstellung einer Steuerbilanz, wie sie ein Steuerberater beim FA vorlegt.
Diese Parallele wollte ich aufzeigen. Mir ist durchaus bewußt, dass die Oldschdod keine Kapitalgesellschaft ist, danke für Deinen hilfreichen Hinweis.
Die von Dir genannten Kosten haben ausschließlich mit der Erstellung einer Bilanz durch den StB zu tun, wir reden hier aber von einem Testat. Das ist etwas gänzlich anderes ... echt! .... wirklich! ... glaub es mir doch bitte einfach... oder ruf doch mal beim DFB an und frag nach, ob man sich dort mit der Vorlage einer von einem Steuerberater erstellten Steuerbilanz begnügt.
Der Unterschied zwischen einem WP-Testat und einer Steuererklärung einschl. Steuerbilanz besteht also darin, dass sich das Finanzamt lediglich an der Plausibilität und natürlich an der Höhe des ausgewiesenen Überschusses als Besteuerungsgrundlage interessiert zeigt. Eine Tiefenprüfung findet dann ggf. im Rahmen einer Beriebsprüfung durch das FA statt.
Ein WP-Testat geht genau in die Richtung einer Betriebsprüfung: Hier befindet ein externer Gutachter darüber, ob die Geschäftsvorfälle allesamt ordnungsgemäß buchungstechnisch erfasst werden, ob es Verträge als Grundlage für die Zahlungen und Rückstellungen gibt, ob die Organisation des Geschäftsbetriebes den einschlägigen Normen entspricht, ob Risikopotentiale angemessen berücksichtigt und ausgewiesen wurden, etc.
Man kann sagen, dass der WP mit seinem Testat den Anteilseignern versichert, dass die Führung eines Unternehmens den Laden so organisiert hat, dass die vorgelegte Bilanz kein bloßes Luftschloß ist, sondern dass im Hintergrund sauber gearbeitet wird und daraus zudem keine Risiken für die Zukunft erwachsen.
Und das berechtigte Interesse, das die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft an solch einer Aussage haben, hat im Rahmen des Lizenzverfahrens eben der DFB. Das erklärt vielleicht die von mir eingangs gezogene Parallele.
Und zu guter Letzt:
bernhardus hat geschrieben: ....nicht anderes als der SV Hummelgau ...
Hummeltal. SV Hummeltal.
bernhardus hat geschrieben: Aber selbst wenn wir eine Aktiengesellschaft wären könnte kein Steuerberater mehr verlangen, als in der Gebührenordnung festgeschrieben.
Falsch. Eine nach oben abweichende Gebührenvereinbarung ist gem. § 4 Abs. 1 StBGebV selbstverständlich zulässig. Aber nochmal: Dies ist für die Erstellung eines WP-Testates völlig unerheblich!
So, und jetzt mag ich nicht mehr... Hoffentlich kommt das jetzt auch bei bernhardus an.
Guten Morgen allerseits!
